Landratsamt reagiert auf massive Kritik
Die Bewilligung zur Wasserentnahme aus dem Lechspitz hat hohe Wellen der Entrüstung geschlagen. Nun äußerte sich der Landrat zu der Sache – und weist die Vorwürfe zurück.
Nachdem sich vier Kommunen im Landkreis Donau-Ries für den Klageweg im Streit um die Wasserentnahme am Lechspitz entschieden haben, äußerte sich nun auch Landrat Stefan Rößle zu der Sache. „Die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass das Landratsamt nach bestem Wissen und sorgfältig über den Antrag des Zweckverbandes Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum entschieden hat“, betonte er im Pressegespräch. Man habe die Belange der Kommunen immer im Blick. Als Staatsbehörde habe man die Pflicht, objektiver neutraler Verfahrensführer zu sein. „Ich stehe dafür, dass sich das Amt an die gesetzlichen Vorgaben hält“, so Rößle weiter.
Zur medialen Kritik am Vorgehen des Landratsamtes hatte Simon Kapfer, Pressesprecher des Landrats, sowohl der Donauwörther Zeitung wie auch allen Oberbürgermeistern und Bürgermeistern der 44 Landkreis-Kommunen eine Stellungnahme übermittelt. „Ich habe gebeten, dass die Mail auch allen Ratsmitgliedern weitergeleitet wird. Außerdem wurden die Kreistagsmitglieder informiert, auch wenn hier keine Zuständigkeit beim kommunalen Gremium ist“, so Landrat Rößle. Zu den 16 Abnehmern – die das bei Genderkingen geförderte Wasser an die Endverbraucher verteilen – gehören auch die Gemeinde Marxheim, die Usselbachgruppe (Daiting) und die Bayerische Rieswasserversorgung. Diese Körperschaft gehört zum nordbayerischen Verbundsystem und hat 35 Mitgliedsgemeinden in den Landkreisen Donau-Ries und Dillingen sowie Polsingen (Landkreis WeißenburgGunzenhausen).
Den Vorwurf aus Genderkingen, er habe sich für das Verfahren nicht interessiert, lässt Rößle nicht gelten. Selbstverständlich sei er stets innerbehördlich im Austausch mit dem zuständigen Juristen Benjamin Ostertag gestanden. Bürgermeister Leonhard Schwab habe sich auch zu keinem Zeitpunkt direkt an ihn gewandt.
In der Sache machen Landrat, Jurist und Sachgebietsleiterin Karin Köget deutlich, dass dem Amt gesetzlich ein enges Korsett angelegt sei. Bei drei wesentlichen Entscheidungen hätten die Sachverständigen den Weg vorgegeben, betont das Landratsamt. Das Landesamt für Umweltschutz habe uneingeschränkt bestätigt, dass das Grundwasser-Angebot auch im Jahr 2053 gesichert sei. Wörtlich bestätigt das Amt trotz Auswirkungen der Klimaveränderung die „notwendige langfristige Resilienz der Wasserversorgung zum prognostizierten Bedarf“. Zu dem vom Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) gemeldeten Bedarf von 52,5 Millionen Kubikmeter liege eine Plausibilitätsprüfung des Landesamtes vor, deren vorgeschriebene und durchgeführte Schritte auch im Erörterungstermin vorgestellt wurden. Letztlich seien dies deutlich weniger als die bisher bewilligten 63 Millionen Kubikmeter pro Jahr und die Belieferung jedes neuen Abnehmers bedürfe der vorherigen Zustimmung des Landratsamtes.
Zur geforderten Ausgleichsregelung besagt die Stellungnahme des amtlichen Sachverständigen, dass keine nachteiligen Wirkungen bestehen, die durch Inhaltsoder Nebenbestimmungen vermieden oder ausgeglichen werden müssten. Auch die Umweltverträglichkeitsprüfung, die der WFW vorlegen musste, sei in die Abwägungen einbezogen worden.
Mit der Erlaubnis vom 27. Dezember vergangenen Jahres ist längst nicht der Schlussstrich gezogen. „Der Bescheid gefällt niemandem“, so Landrat Rößle im Hinblick darauf, dass dem WFW die Nebenbestimmungen zu weit gehen und Nürnberg ebenfalls Klage eingereicht habe. Es sei gut, dass im Rechtsstaat das Verwaltungsgericht als weitere Instanz angerufen werden könne. Zum „fairen Ausgleich zwischen dem Wasserbedarf von 1,3 Millionen Einwohnern in der fränkischen Metropolregion einerseits und den Nachteilen, die es durch die drei Brunnen hat“(DZ-Zitat aus dem Gemeinderat Genderkingen) weist das Landratsamt darauf hin, „dass Entschädigungspflichten des WFW sich generell auch aus der Schutzgebietsverordnung ergeben“. Eine große Sorge zog sich durch die vier Ratsgremien, die sich für den Klageweg entschieden haben: Werden aus dem Monitoring auch Schlüsse gezogen oder während der 30-jährigen Laufzeit Änderungen der Bewilligung vorgenommen? Hier positioniert sich das Landratsamt eindeutig: „Sofern sich die Prognosen in anderer Weise als von den Sachverständigen dargestellt entwickeln, können weitere Nebenbestimmungen angeordnet werden. Auch kann die jetzige Bewilligung während der 30-jährigen Laufzeit geändert werden. Dies ergibt sich zum einen aus dem Gesetz, zum anderen hat man sich im Bescheid weitere Auflagen vorbehalten. Um nicht prognostizierte Entwicklungen auch rechtzeitig feststellen zu können, wurde dem WFW unter anderem auferlegt, ein umfangreiches Netz an Grundwassermessstellen zu schaffen, die auch durch staatliche Messstellen in der Umgebung ergänzt werden.“Im Bescheid findet sich die Grundlage, auf der der WFW die detaillierten Daten liefern muss: Zum 1. April ist über das Vorjahr an das Landratsamt Donau-Ries, das Landesamt für Umwelt und das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth zu berichten.