Junger Mann kotet auf Motorhaube
Eine eklige Aktion bringt einen 20-Jährigen vor Gericht. Die Mutprobe geschah am Rande einer Party.
Ein äußerst unappetitlicher Fall aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis hat das Amtsgericht Nördlingen beschäftigt. Ein junger Mann musste sich vor Jugendrichter Andreas Krug verantworten, weil er sich zu einer ekligen Aktion hatte hinreißen lassen, die auch Schaden verursachte: Er stieg auf die Motorhaube eines Autos und verrichtete dort seine Notdurft.
Dies geschah im vorigen Jahr in der Nacht auf 3. September. Der 20-Jährige feierte mit Kumpels bei einer Plattenparty. Irgendwann musste er aufs Klo, jedoch war keine Toilette in der Nähe beziehungsweise verfügbar. Der geständige Angeklagte schilderte, er habe sich in dieser Situation von einem Bekannten anstacheln lassen, sein „großes Geschäft“doch auf der Motorhaube eines Pkw zu erledigen. Er sei betrunken gewesen und habe sich auf die Mutprobe eingelassen.
Der junge Mann stieg auf den willkürlich ausgewählten Wagen, der dort geparkt war, ließ die Hose herunter und kotete auf den Pkw. Die Hinterlassenschaften gelangten durch die Lüftungsschlitze auch unter die Motorhaube. Was für die Beteiligten in diesem Moment ein großer Spaß war, ärgerte den Besitzer des Autos anschließend mächtig. Er stellte nicht nur Dellen im Blech fest, sondern säuberte auch eigenhändig den verschmutzten Wagen.
Um zu erfahren, wer der Täter war, schaltete das Opfer eine Suchanzeige – und bekam bald darauf Videos zugeschickt, auf denen die Aktion des 20-Jährigen zu sehen war. Ein oder mehrere Umstehende hatten die Aufnahmen gemacht und in soziale Netzwerke gestellt. Dadurch gelang es, den Übeltäter zu identifizieren. Eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und ein daraus resultierender Gerichtstermin waren die Folgen.
In der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte für sein Verhalten. Er sagte, er habe die Sache eigentlich privat im Guten klären wollen. Durch das Video müsse er einigen Spott ertragen. Neben dem Sachschaden, den der junge Mann zu begleichen hat, brummte ihm Richter Krug in seinem Urteil 48 Stunden gemeinnützige Arbeit auf.
Außerdem muss der Heranwachsende Beratungsgespräche zu den Themen Sucht und Gruppendynamik absolvieren.