Rentenversicherung: Dual Studierende sind abgesichert
Berlin. Wer ein duales Studium absolviert, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand während des Studiums Arbeitsentgelt bekommt oder nicht, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt, werden die Beiträge zur Rentenversicherung aus einem fiktiven Mindesteinkommen berechnet. Wer weniger als 325 Euro verdient, muss selbst keine Beiträge zahlen. Das übernimmt der Arbeitgeber.