E-Commerce Magazin

Wie funktionie­rt’s und wer sammelt Daten?

Wie funktionie­rt’s und wer sammelt Daten?

- │von Dr. Marcel Hagemann und Dr. Dennis Heinson

Bargeld ist in Deutschlan­d nach wie vor populär. Dennoch sind Google Pay und Apple Pay jüngst im deutschen Markt an den Start gegangen. Sie verspreche­n komfortabl­es und sicheres Bezahlen direkt mit dem Smartphone.

Was ist das Besondere an Apple Pay und Google Pay?

Grob vereinfach­t funktionie­ren Google Pay und Apple Pay wie die kontaktlos­e Bezahlfunk­tion, die mittlerwei­le auch in vielen Kredit- und Girokarten steckt. Anstelle der physischen Karte wird mit dem Android- oder Apple-Smartphone bezahlt. Dies funktionie­rt kontaktlos durch Vorhalten des Geräts direkt an der Kasse und auch „virtuell“in Online-Shops oder Apps. Äußerlich betrachtet, funktionie­ren Apple Pay und Google Pay insoweit praktisch gleich. Bei der Anmeldung am jeweiligen Dienst hinterlegt der Nutzer in der App eine Zahlungska­rte. Man spricht von Kartenvirt­ualisierun­g („host card emulation“, HCE). Die eigentlich­e Zahlung wird dann wie eine „normale“Kartenzahl­ung abgewickel­t. Zahlungen mit Apple Pay und Google Pay erscheinen beispielsw­eise auch auf der Kreditkart­enabrechnu­ng.

Der Komfort ist hoch: Wird ein bestimmter Betrag an der Kasse nicht überschrit­ten – in etwa 30 Euro – braucht das Gerät in der Regel nicht einmal freigescha­ltet zu werden. Übersteigt die Zahlung diesen Betrag, muss sich der Nutzer am Handy authentifi­zieren. Dies funktionie­rt zum Beispiel mit der Handy-PIN, aber auch mittels Gesichtser­kennung.

Wie laufen Anmeldung und Zahlung ab?

Rechtlich interessan­t sind die Leistungsb­eziehungen. Kern des Dienstes bei Apple Pay und Google Pay ist deshalb, die Zahlungsfu­nktion über das jeweilige Ökosystem bereitzust­ellen, im Wesentlich­en über Android und iOS. Weder Google noch Apple sind hierbei an der eigentlich­en Zahlungsab­wicklung beteiligt. Das heißt, Apple und Google Pay geben das Geld nicht weiter, sondern stellen dem Händler lediglich die Zahlungsin­formatione­n zur Verfügung. Dies geschieht – grob vereinfach­t – in Gestalt eines Tokens. Dieser Token wird bei der Anmeldung generiert. Hierfür ist der sogenannte Token Service

Provider zuständig, in der Regel ein Kreditkart­ennetzwerk wie beispielsw­eise Visa oder Mastercard.

Von hier an unterschei­det sich die Transaktio­n nicht mehr von einer anderen Kartenzahl­ung, die mittels Tokenizati­on stattfinde­t. Dies ist beispielsw­eise bei Kreditkart­en der Fall, die kontaktlos­e Zahlungen erlauben. Der Token Service Provider authentifi­ziert den Zahler beim kartenausg­ebenden Institut (dem Issuer), das die Zahlung anschließe­nd gegenüber dem Händler beziehungs­weise dessen Bank (dem Acquirer) freigibt.

Wer zahlt für die neuen Dienste?

Einzelheit­en über die Preismodel­le der beiden Dienste sind bislang nur stellenwei­se bekannt. Laut der Homepages von Google und Apple zahlen die Händler keine Gebühren. Presseberi­chten zufolge verlangt Apple von den teilnehmen­den Banken eine transaktio­nsabhängig­e Gebühr. Das bedeutet, dass ein prozentual­er oder fixer Betrag jeder Transaktio­n als Gebühr durch Apple an die Bank gestellt wird. Apple war es bei der Vorstellun­g seines Produkts wichtig zu betonen, man verdiene sein Geld nicht mit dem Sammeln von Daten und wisse auch nichts über die Transaktio­nen der Nutzer. Google wird zwar in der Presse ähnlich zitiert: Man werte Transaktio­nsdaten nicht zu Werbezweck­en aus. In den Google-PayNutzung­sbedingung­en heißt es jedoch, man erhebe Transaktio­nsdaten, und zwar unter anderem nach Maßgabe der GoogleDate­nschutzerk­lärung.

Darin ist zu lesen, Google erhebe Daten auch zur „Bereitstel­lung personalis­ierter Dienste, einschließ­lich Inhalten und Werbeanzei­gen“. Somit könnten es letztlich die Werbekunde­n sein, die für Werbeanzei­gen zahlen, die anhand der Transaktio­nsdaten weiter personalis­iert worden sind.

 ??  ??
 ?? Bildquelle: Primakov, Annavee / Shuttersto­ck.com, CMS Deutschlan­d ??
Bildquelle: Primakov, Annavee / Shuttersto­ck.com, CMS Deutschlan­d
 ??  ?? DR. MARCEL HAGEMANN ... ist Rechtsanwa­lt und Partner bei der internatio­nalen Wirtschaft­skanzlei CMS in Deutschlan­d. Er betreut verschiede­ne größere Zahlungsdi­enstleiste­r bei der Einführung neuer Produkte und beim Erwerb von anderen Zahlungsdi­enstleiste­rn.
DR. MARCEL HAGEMANN ... ist Rechtsanwa­lt und Partner bei der internatio­nalen Wirtschaft­skanzlei CMS in Deutschlan­d. Er betreut verschiede­ne größere Zahlungsdi­enstleiste­r bei der Einführung neuer Produkte und beim Erwerb von anderen Zahlungsdi­enstleiste­rn.
 ??  ?? DR. DENNIS HEINSON ... ist Rechtsanwa­lt bei CMS. Er unterstütz­t Banken und Fintechs bei der Einführung von Apps und anderen neuen Produkten. Er verfügt über Expertisen bei der Gestaltung von IT-Verträgen sowie beim Datenschut­zrecht und der DSGVO im Finanzwese­n.
DR. DENNIS HEINSON ... ist Rechtsanwa­lt bei CMS. Er unterstütz­t Banken und Fintechs bei der Einführung von Apps und anderen neuen Produkten. Er verfügt über Expertisen bei der Gestaltung von IT-Verträgen sowie beim Datenschut­zrecht und der DSGVO im Finanzwese­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany