5 TIPPS VOM ANWALT
WAS BEDEUTET DAS RECHT AM EIGENEN BILD?
Vereinfacht gesagt: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Fotos von ihm veröffentlicht werden.
GILT DIESES RECHT AUCH AUF FACEBOOK, INSTAGRAM & CO.?
Ja. Sofern keine gesetzliche Ausnahme greift, ist jede Verbreitung von fremden Bildern, die über die Plattformfeatures, z.b. die „Markieren“ oder „Teilen“funktion, hinausgeht und ohne Zustimmung der Abgebildeten passiert, eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
WIE IST DIE RECHTSLAGE BEI KINDERFOTOS?
Bei der Veröffentlichung müssen sowohl die Eltern als auch das Kind selbst zustimmen. Da Kinder erst ab 14 Jahren als einsichts und urteilsfähig gelten, reicht davor in der Regel die Einwilligung der Eltern. Ob diese doppelte Zustimmung (also für sich und das Kind) im Streitfall vor Gericht wirksam wäre, ist nicht sicher.
WIE GEHE ICH BEI EINER VERLETZUNG DES RECHTS AM EIGENEN BILD VOR?
Am besten mit einem Rechtsbeistand, das erhöht den Druck auf die Plattformen. Anwälte können dann ein mögliches Zivilverfahren begleiten. Zusätzlich kann bei der Polizei Anzeige erstattet werden.
WIE KANN ICH MICH VORBEUGEND SCHÜTZEN?
Das Konto auf „privat“stellen und so nur ausgewählten Followern erlauben, die eigenen Inhalte zu sehen. Werfen Sie einen Blick in die Privatsphäreeinstellungen. Wer darf Kontakt aufnehmen? Wie soll das Profil gefunden werden? All das kann justiert werden. Im Zweifel: keine privaten Fotos auf Plattformen veröffentlichen.