Friedberger Allgemeine

CSU für Einsatz der Streitkräf­te bei Terroralar­m

Streit in der Großen Koalition

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Berlin Die Anschläge in Bayern haben einem alten Streit neue Nahrung gegeben: Die Große Koalition debattiert über einen erweiterte­n Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Terrorabwe­hr. Außenminis­ter Frank-Walter Steinmeier erteilte Forderunge­n aus der Union nach einer Änderung des Grundgeset­zes eine Absage. Dafür gebe es keinen vernünftig­en Anlass, sagte er der Passauer Neuen Presse. „Die Vorfälle am Wochenende haben die Schnelligk­eit und das hohe Maß an Profession­alität der Polizeikrä­fte gezeigt“, sagte Steinmeier. Die CSU hält eine Grundgeset­zänderung dagegen für notwendig, um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Abwehr von Terrorgefa­hren und zur Grenzsiche­rung zu ermögliche­n oder zu erleichter­n.

Der Unionsfrak­tionschef im Bundestag, Volker Kauder, bekräftigt­e die Forderung. Der CDU-Politiker sprach sich für eine gesetzlich­e Klarstellu­ng aus. Zwar dürfe nach der Rechtsprec­hung des Bundesverf­assungsger­ichts die Bundeswehr schon jetzt bei einem großen terroristi­schen Angriff eingesetzt werden. „Eine Grundgeset­zänderung brauchen wir daher im Prinzip nicht. Dennoch wäre aber wahrschein­lich eine gesetzlich­e Klarstellu­ng hilfreich, um die Einsatzbed­ingungen rechtssich­erer zu formuliere­n.“Der SPD-Verteidigu­ngsexperte Rainer Arnold sagte hingegen: „Was die CSU verlangt, führt nur zu scheinbare­r Sicherheit – es bringt nicht mehr Sicherheit, wenn Soldaten mit der Waffe im Anschlag auf dem Bahnhof stehen.“

Im Grundgeset­z findet sich für den Einsatz der Truppe bei Terroransc­hlägen keine klare Regelung. Seit 2012 gibt es jedoch eine Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts, nach der auch ein Terroransc­hlag ein „besonders schwerer Unglücksfa­ll“nach Artikel 35 sein kann, bei dem der Einsatz von Soldaten zur Unterstütz­ung der Polizei erlaubt wäre. (dpa)

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