Bordellchefin erpresst Unternehmer
Prostituierte will Millionen von Freier
München Eine Bordellchefin und ihr Sicherheitsbeauftragter sind am Freitag vom Münchner Landgericht zum Vorwurf der Erpressung eines Ex-Freiers und Liebhabers der Frau hinter verschlossenen Türen vernommen worden. Auch der ExLiebhaber sagte aus. Die Strafkammer schloss die Öffentlichkeit zum Schutz der Intimsphäre des Unternehmers aus. Im Ermittlungsverfahren waren die beiden Angeklagten weitgehend geständig.
Laut Staatsanwaltschaft hatten die damalige Prostituierte und das spätere Opfer seit Jahren eine Beziehung, in der sich der Unternehmer äußerst großzügig zeigte. Er habe der attraktiven Frau regelmäßig drei- bis vierstellige Beträge überwiesen und ihr eine Wohnung sowie ein eigenes Bordell finanziert. Einen 2015 aufgelaufenen Fehlbetrag von 250 000 Euro wollte er aber nicht ausgleichen. Daraufhin hat die 41-Jährige nach ihrem früheren Geständnis dieses Geld aus ihm herausgepresst mit der Drohung, seine Frau über das Verhältnis zu informieren.
Nach einem heftigen Streit einige Monate später hatte die Angeklagte Angst, ihr Liebhaber könnte die regelmäßigen Zahlungen einstellen. Gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten habe sie sich zur Erpressung einer viel größeren Summe entschlossen. Der Mitangeklagte besorgte eine Videokamera, zu deren Einsatz es im Januar 2016 beim Sex der Frau mit dem Opfer in einem Hotelzimmer aber nicht kam.
Die 41-Jährige nahm stattdessen heimlich mit dem Handy 14 Fotos auf. Sie forderte dieses Mal sechs Millionen Euro und eine Schenkungsurkunde über diese Summe. Sonst schicke sie die Bilder an die Frau des Unternehmers, seine Firma und stelle sie ins Internet. Diesmal zahlte das Opfer nicht.
Die Bordellchefin hat jetzt etwa eine Million Euro Schulden bei dem Opfer, wie sie dem Gericht auf Frage mitteilte. Der Unternehmer hat laut Bürgerlichem Gesetzbuch Anspruch auf Rückzahlung der Schenkungen wegen „groben Undanks“. Der Prozess dauert an. (dpa)