Viereinhalb Jahre Haft für Schläger
Die Angeklagten waren sich beim Feiern in die Haare geraten
Der Prozess um eine Schlägerei in der Innenstadt, bei der zwei Männer durch Fußtritte gegen den Kopf einen dritten Mann lebensgefährlich verletzten (wir berichteten), ist diese Woche mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu Ende gegangen. Die Täter wurden zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Angeklagten, 23 und 24 Jahre alt, und das 26-jährige Opfer waren sich in einer Bar in der Theaterstraße am frühen Sonntagmorgen beim Durchfeiern begegnet. Die zwei Männer wollten nicht, dass der 26-Jährige sich zu ihnen an den Tisch setzt. Auf seine Frage nach dem Warum erhielt er einen Faustschlag ins Gesicht. Der Türsteher beendete die einsetzende Rangelei. Wenig später, der junge Mann hatte das Lokal bereits verlassen, wurde er von den gleichen Tätern auf der Straße brutal zusammen geschlagen.
Anders als Staatsanwalt Matthias Neumann sahen die Richter der 8. Strafkammer den Tatbestand des versuchten Totschlags nicht erfüllt. Ein Augenzeuge wollte gesehen haben, dass die Täter dem am Boden Liegenden „derart heftig und fest gegen den Kopf getreten sind, als wollten sie gegen einen Fußball treten“. Dabei brachen sie ihrem Opfer das Stirnbein. Der Ankläger hatte für beide Täter eine Haftstrafe von acht Jahren beantragt.
Richter Christoph Wiesner zitierte in der Urteilsbegründung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Sie sieht eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags vor, wer billigend den Tod des Opfers in Kauf nimmt. Diesen Tötungsvorsatz konnte das Gericht bei den Angeklagten nicht erkennen. Auch weil die Zahl der Schläge und Tritte sowie die Zeitspanne, bis Gäste und Türsteher die Schläger vom Opfer wegzogen, sich verlässlich nicht mehr feststellen lässt.