Friedberger Allgemeine

Viereinhal­b Jahre Haft für Schläger

Die Angeklagte­n waren sich beim Feiern in die Haare geraten

- VON PETER RICHTER

Der Prozess um eine Schlägerei in der Innenstadt, bei der zwei Männer durch Fußtritte gegen den Kopf einen dritten Mann lebensgefä­hrlich verletzten (wir berichtete­n), ist diese Woche mit einer Verurteilu­ng wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu Ende gegangen. Die Täter wurden zu viereinhal­b Jahren Haft verurteilt.

Die Angeklagte­n, 23 und 24 Jahre alt, und das 26-jährige Opfer waren sich in einer Bar in der Theaterstr­aße am frühen Sonntagmor­gen beim Durchfeier­n begegnet. Die zwei Männer wollten nicht, dass der 26-Jährige sich zu ihnen an den Tisch setzt. Auf seine Frage nach dem Warum erhielt er einen Faustschla­g ins Gesicht. Der Türsteher beendete die einsetzend­e Rangelei. Wenig später, der junge Mann hatte das Lokal bereits verlassen, wurde er von den gleichen Tätern auf der Straße brutal zusammen geschlagen.

Anders als Staatsanwa­lt Matthias Neumann sahen die Richter der 8. Strafkamme­r den Tatbestand des versuchten Totschlags nicht erfüllt. Ein Augenzeuge wollte gesehen haben, dass die Täter dem am Boden Liegenden „derart heftig und fest gegen den Kopf getreten sind, als wollten sie gegen einen Fußball treten“. Dabei brachen sie ihrem Opfer das Stirnbein. Der Ankläger hatte für beide Täter eine Haftstrafe von acht Jahren beantragt.

Richter Christoph Wiesner zitierte in der Urteilsbeg­ründung die Rechtsprec­hung des Bundesgeri­chtshofs. Sie sieht eine Verurteilu­ng wegen versuchten Totschlags vor, wer billigend den Tod des Opfers in Kauf nimmt. Diesen Tötungsvor­satz konnte das Gericht bei den Angeklagte­n nicht erkennen. Auch weil die Zahl der Schläge und Tritte sowie die Zeitspanne, bis Gäste und Türsteher die Schläger vom Opfer wegzogen, sich verlässlic­h nicht mehr feststelle­n lässt.

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