Illegale Waffe: Vater und Sohn vor Gericht
Anwälte, die Angeklagte aus Neonazi-Szene verteidigen, vertreten zwei Männer aus Affing
Aichach-Friedberg Eine Hausdurchsuchung hatte im Juli 2015 in der Gemeinde Affing für Aufsehen gesorgt. Im Zimmer des Sohnes fand man eine halb automatische Pistole, die er illegal besaß. Mit seinem Vater, der die Waffe gekauft hatte, musste er sich wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes einer Waffe vor dem Amtsgericht Aichach verantworten.
Der Vater gab zu, die Waffe gekauft zu haben. Nach mehreren Einbrüchen in der Gemeinde habe er sich selbst um die Sicherheit kümmern wollen. Woher er die Waffe hatte, wollte er nicht sagen. Aus „einer Bierlaune heraus“gab er die Waffe seinem Sohn, der sie geladen auf dem Schrank im Schlafzimmer aufbewahrte. „Ich hatte ein besseres Gefühl, als ich die Waffe hatte“, sagte der Sohn vor Gericht. Staatsanwalt Benjamin Junghans plädierte für eine Bewährungsstrafe für die geständigen Angeklagten: acht Monate für den Vater und sechs Monate für den Sohn. Er wies auf die Uneinsichtigkeit der beiden hin.
Verteidiger Steffen Wilfried Hammer sah das anders. Sein Mandant, der Vater, habe Angaben gemacht: „Hätten beide geschwiegen, würden heute nicht beide auf der Anklagebank sitzen.“Nach anfänglichem Schweigen hatte der Sohn bei der Polizei ausgesagt, dass er die Waffe vom Vater bekommen habe. Dieses Geständnis sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft Gold wert, fand sein Verteidiger Frank Miksch. Nach seiner Meinung hätte die Polizei aufgrund des Durchsuchungsbefehls das Zimmer des Sohnes gar nicht mit einbeziehen dürfen. Miksch: „Das rechtswidrige Gebaren war mit dem Geständnis aufgehoben.“Die beiden Verteidiger forderten jeweils eine sechsmonatige Bewährungsstrafe.
Amtsrichter Walter Hell verurteilte den Vater zu zehn Monaten und den Sohn zu acht Monaten, jeweils auf Bewährung. Der Sohn muss als Auflage 3000 Euro an die Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben zahlen und der Vater 4000 Euro an die Bürgerstiftung Aichach. Der Eindruck des Amtsrichters: Er sei nicht überzeugt, dass die Angeklagten einsähen, dass sie nicht selbst für Schutz sorgen könnten.