Friedberger Allgemeine

Diskussion über „Killerspie­le“

Computer Politiker wollen ein Verbot. Doch worum geht es dabei eigentlich und welches Ergebnis ist wahrschein­lich?

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Aichach-Friedberg Nach dem Amoklauf in einem Münchener Einkaufsze­ntrum wurden wieder Rufe nach einem Verbot von „Killerspie­len“laut. Denn der Täter soll regelmäßig den Ego-Shooter Counterstr­ike gespielt und sich bei seinem Angriff „wie in einem Computersp­iel“bewegt haben. Das sagte die Polizei. Doch was sind „Killerspie­le“überhaupt und ist ein Verbot realistisc­h? Das hat K!ar.Text herausgefu­nden.

● Was ist ein Killerspie­l? Wie der Name schon sagt, sind das Videospiel­e, in denen es um das „Killen“, also das Töten, von anderen digital dargestell­ten Menschen geht.

● Warum wird über ein Verbot diskutiert? Bei Amokläufer­n, egal ob nach Winnenden im Jahr 2009 oder jetzt in München, wird häufig festgestel­lt, dass sie ausgiebig Videooder Computersp­iele mit gewalttäti­gem Inhalt gespielt haben. Viele Politiker reagieren darauf mit Verbotsfor­derungen.

Viele Medienexpe­rten glauben aber nicht, dass ein Verbot sinnvoll wäre. So sagt beispielsw­eise der Medienpsyc­hologe Rudolf Weiß: „Diese Spiele tragen im großen Umfang zur Verrohung der Gesellscha­ft bei – aber es ist vermessen, zu sagen, dass aus jedem Spieler ein Attentäter wird.“

Entscheide­nder sind für die Experten, wie stabil die Persönlich­keiten der einzelnen Menschen sind und ob sie in gesicherte­n Familienve­rhältnisse­n leben.

● Wie wahrschein­lich ist ein Verbot? Unwahrsche­inlich. Einerseits sind die Verbotsfor­derungen ein bekannter Reflex nach Amokläufen, anderersei­ts sprechen sich auch namhafte Politiker gegen ein Verbot aus. Bundesinne­nminister Thomas de Maizière sagte, in einem freiheitli­chen Rechtsstaa­t sei ein Verbot „nicht der richtige Weg“. Auch Familienmi­nisterin Manuela Schwesig hält nichts davon, die Spiele zu verbieten: „Nicht jeder, der diese Art von Spielen spielt, wird auch zum Amokläufer.“Außerdem gilt das deutsche Jugendschu­tzsystem bei Videospiel­en als sehr fortschrit­tlich.

● Wer vergibt die Altersfrei­gaben bei Videospiel­en? In Deutschlan­d ist das die Unterhaltu­ngssoftwar­e Selbstkont­rolle (USK). Sie testet die Spiele und vergibt die Freigaben, an die sich Händler halten müssen. Die Kriterien gelten als sehr streng. Wird man in einem Spiel beispielsw­eise für das Töten von Menschen mit Punkten oder Spielgeld belohnt oder ist die Gewaltdars­tellung besonders drastisch, darf ein Spiel nur an Volljährig­e verkauft werden. Ist ein Spiel besonders brutal, kann es „indiziert“werden. Das übernimmt die Bundesprüf­stelle für jugendgefä­hrdende Medien (BPjM). Wird ein Spiel indiziert, dann bedeutet das, dass in Deutschlan­d nicht dafür geworben werden darf, dass keine Artikel darüber veröffentl­icht werden dürfen und dass dieses Spiel in Läden nicht normal im Regal stehen darf.

Verkauft werden dürfen indizierte Spiele trotzdem, eben nur an Erwachsene, die im Laden danach fragen. Im Gegensatz dazu gibt es Spiele, die strafrecht­lich bedenklich sind und deshalb „beschlagna­hmt“werden. Sie dürfen überhaupt nicht verkauft werden. Dies entscheide­n nicht die USK oder die BPjM, sondern die Staatsanwa­ltschaft. Hat ein Spiel keine USK-Kennzeichn­ung, darf es in Deutschlan­d ebenfalls nicht verkauft werden. Selbst, wenn es nicht brutal ist.

● Wie beliebt sind die Spiele? Sehr beliebt. Spiele wie „Call of Duty“oder „Battlefiel­d“führen regelmäßig die Verkaufsch­arts an, sie sind ein Millioneng­eschäft für die Entwickler. „Counterstr­ike“ist eines der meistgespi­elten Computersp­iele überhaupt. Mittlerwei­le finden schon weltweit organisier­te Turniere in Stadien statt, in denen es um mehrere tausend Euro Preisgeld geht und die mit sehr hohen Zuschauerz­ahlen aufwarten können. (gioe mit dpa)

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Symbolfoto: Annette Zoepf Hilft ein Verbot von sogenannte­n „Killerspie­len“, Amokläufe zu verhindern? Nicht alle Politiker glauben das, auch viele Medienexpe­rten sind anderer Meinung.

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