Diskussion über „Killerspiele“
Computer Politiker wollen ein Verbot. Doch worum geht es dabei eigentlich und welches Ergebnis ist wahrscheinlich?
Aichach-Friedberg Nach dem Amoklauf in einem Münchener Einkaufszentrum wurden wieder Rufe nach einem Verbot von „Killerspielen“laut. Denn der Täter soll regelmäßig den Ego-Shooter Counterstrike gespielt und sich bei seinem Angriff „wie in einem Computerspiel“bewegt haben. Das sagte die Polizei. Doch was sind „Killerspiele“überhaupt und ist ein Verbot realistisch? Das hat K!ar.Text herausgefunden.
● Was ist ein Killerspiel? Wie der Name schon sagt, sind das Videospiele, in denen es um das „Killen“, also das Töten, von anderen digital dargestellten Menschen geht.
● Warum wird über ein Verbot diskutiert? Bei Amokläufern, egal ob nach Winnenden im Jahr 2009 oder jetzt in München, wird häufig festgestellt, dass sie ausgiebig Videooder Computerspiele mit gewalttätigem Inhalt gespielt haben. Viele Politiker reagieren darauf mit Verbotsforderungen.
Viele Medienexperten glauben aber nicht, dass ein Verbot sinnvoll wäre. So sagt beispielsweise der Medienpsychologe Rudolf Weiß: „Diese Spiele tragen im großen Umfang zur Verrohung der Gesellschaft bei – aber es ist vermessen, zu sagen, dass aus jedem Spieler ein Attentäter wird.“
Entscheidender sind für die Experten, wie stabil die Persönlichkeiten der einzelnen Menschen sind und ob sie in gesicherten Familienverhältnissen leben.
● Wie wahrscheinlich ist ein Verbot? Unwahrscheinlich. Einerseits sind die Verbotsforderungen ein bekannter Reflex nach Amokläufen, andererseits sprechen sich auch namhafte Politiker gegen ein Verbot aus. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte, in einem freiheitlichen Rechtsstaat sei ein Verbot „nicht der richtige Weg“. Auch Familienministerin Manuela Schwesig hält nichts davon, die Spiele zu verbieten: „Nicht jeder, der diese Art von Spielen spielt, wird auch zum Amokläufer.“Außerdem gilt das deutsche Jugendschutzsystem bei Videospielen als sehr fortschrittlich.
● Wer vergibt die Altersfreigaben bei Videospielen? In Deutschland ist das die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Sie testet die Spiele und vergibt die Freigaben, an die sich Händler halten müssen. Die Kriterien gelten als sehr streng. Wird man in einem Spiel beispielsweise für das Töten von Menschen mit Punkten oder Spielgeld belohnt oder ist die Gewaltdarstellung besonders drastisch, darf ein Spiel nur an Volljährige verkauft werden. Ist ein Spiel besonders brutal, kann es „indiziert“werden. Das übernimmt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Wird ein Spiel indiziert, dann bedeutet das, dass in Deutschland nicht dafür geworben werden darf, dass keine Artikel darüber veröffentlicht werden dürfen und dass dieses Spiel in Läden nicht normal im Regal stehen darf.
Verkauft werden dürfen indizierte Spiele trotzdem, eben nur an Erwachsene, die im Laden danach fragen. Im Gegensatz dazu gibt es Spiele, die strafrechtlich bedenklich sind und deshalb „beschlagnahmt“werden. Sie dürfen überhaupt nicht verkauft werden. Dies entscheiden nicht die USK oder die BPjM, sondern die Staatsanwaltschaft. Hat ein Spiel keine USK-Kennzeichnung, darf es in Deutschland ebenfalls nicht verkauft werden. Selbst, wenn es nicht brutal ist.
● Wie beliebt sind die Spiele? Sehr beliebt. Spiele wie „Call of Duty“oder „Battlefield“führen regelmäßig die Verkaufscharts an, sie sind ein Millionengeschäft für die Entwickler. „Counterstrike“ist eines der meistgespielten Computerspiele überhaupt. Mittlerweile finden schon weltweit organisierte Turniere in Stadien statt, in denen es um mehrere tausend Euro Preisgeld geht und die mit sehr hohen Zuschauerzahlen aufwarten können. (gioe mit dpa)