Ein gewohnter Reflex
Kommt es zu Amokläufen mit jungen Tätern, wie es leider erst neulich in München der Fall war, lautet ein Reflex vieler Politiker oft: „Killerspiele“verbieten! Das war beim Amoklauf in Erfurt 2002 so, das war die Reaktion auf Emsdetten 2006, genauso wie nach Winnenden 2009. Das Resultat: Die von der Politik „Killerspiele“genannten Videospiele gibt es immer noch. Das, und es mag verwundern, ist gut so. Denn der reißerische Begriff „Killerspiel“verfehlt den Kern der meisten Spiele weit.
Er suggeriert, dass man in ihnen ohne Sinn und Verstand mit Maschinengewehren durch die Gegend rennt und Menschen erschießt. Solche Spiele gibt es zwar, sie stehen aber zurecht auf dem Index. Die anderen erzählen Geschichten, in denen Gewalt maßvoll eingebettet ist. Getötet wird hier nicht aus Spaß, sondern als letztes Mittel. Das mag auf Außenstehende, wie Politiker es in aller Regel sind, anders wirken.
Sind Spiele zu brutal für Kinder und Jugendliche, werden sie ab 18 Jahren freigegeben und dürfen nur an Volljährige verkauft werden. Das Prüfsystem der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist vorbildhaft und bewertet nach strengen Kriterien. In die Köpfe der Spieler kann die USK allerdings nicht schauen. Das ist das Problem. Psychisch labile und sozial nicht gefestigte Jugendliche können sich von brutalen Videospielen beeinflussen lassen. Ein Verbot würde das aber nicht ändern, denn Gewalt gibt es in fast allen Medien. Zudem würde es die Millionen Spieler unter Generalverdacht stellen, die nichts Böses im Sinn haben.