Wo wird die Dackeldame übergeben?
Die Besitzer wollen nicht nach München kommen. Der Streit geht weiter
Ferch/München Trotz des Gerichtsurteils zur Rückkehr von Dackeldame Lulu – früher Bonny – nach Brandenburg droht neuer Streit. Wo soll der Hund seinen ursprünglichen Besitzern zurückgegeben werden? Der Anwalt des Münchner Paares, das den Dackel mit nach Bayern nahm, findet: im Freistaat. „Da die Übergabe schuldrechtlich gesehen am Wohnsitz meiner Mandanten stattzufinden hat, könnte ich mir als neutralen Ort zum Beispiel den Münchner Flughafen gut vorstellen“, sagte Ingo Joerke.
Die ursprünglichen Besitzer wollen allerdings nicht nach München fahren. „Die haben den Hund hier aus Brandenburg mitgenommen und sollen ihn deswegen auch wieder herbringen“, sagte Jutta Kühl aus Ferch (Potsdam-Mittelmark) gestern.
Die Münchner hatten die Dackeldame 2012 in Brandenburg am Straßenrand aufgelesen, nachdem sie ihren Besitzern entlaufen war. Diese hatten die Rückgabe am vergangenen Mittwoch vor dem Potsdamer Landgericht erstritten, bestehen aber auf einer Übergabe in Brandenburg. Kühl hatte den jungen Rauhaardackel damals ihrem Mann Manfred, einem passionierten Jäger, zum 70. Geburtstag geschenkt. Kurz darauf war die Dackeldame mit dem klangvollen Namen Bonny von Beelitz ihrem Herrchen entwischt. Die Urlauber aus Bayern, die Bonny mitnahmen, gaben ihr nicht nur eine neue Heimat, sondern auch einen neuen Namen: Lulu.
Durch einen Zufall wurde der Verbleib von Bonny im Jahr 2014 bekannt, weil die neuen Besitzer den Züchter des Rauhaardackels angeschrieben hatten, der wiederum das Ehepaar in Ferch informierte. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit: Die Kühls forderten den Dackel zurück – doch die Münchner wollten Lulu nicht mehr abgeben. Auch nicht, nachdem das Amtsgericht Potsdam in erster Instanz den Dackel dem Jäger zugesprochen hatte.
Jutta Kühl verweist darauf, dass ihr Dackel in München auch nicht nur im engen Familienkreis geborgen gewesen sei. „Aus Rechnungen, die uns zugestellt wurden, geht hervor, dass sie jeden Monat eine Woche lang in eine Tierpension gegeben wurde“, sagt Kühl. Zumindest um diese Rechnungen wird es keinen Streit mehr geben.
Denn das Landgericht hat als Entschädigung für die Münchner bereits eine Summe von 3271,16 Euro für Futter und Tierarztkosten festgesetzt. Dies sei rechtlich eine Zug-um-Zug-Entscheidung, sagte Rechtsanwalt Joerke. „Der Eigentümer muss den ausgeurteilten Betrag bar anbieten – gleichzeitig geben die Besitzer dafür Bonny/Lulu an diesen heraus.“Die Frage bleibt nur: Wo?