Friedberger Allgemeine

Tipps zur Wohnungssu­che

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Bei der Wohnungssu­che helfen Anzeigen und Aushänge. Diese finden sich in der Zeitung, in Papierform und auch im Internet, auf Internetpo­rtalen, an der Uni und in Supermärkt­en. Es lohnt sich oft, Bekannte zu fragen.

Auf der Internetse­ite des Stadtjugen­drings findet sich im Downloadbe­reich ein Flyer zum Thema „Junges Wohnen“. Dort sind Links zur Wohnungssu­che versammelt. Auf der Website finden Interessie­rte auch eine Zusammenfa­ssung der Veranstalt­ung „Wohnen für junge Leute“.

Mietintere­ssenten sollten Wohnungsan­zeigen genau lesen und sich über die Unterschie­de von Kaltund Warmmiete, Nebenkoste­npauschale und Nebenkoste­nvorauszah­lung informiere­n. Beim Energieaus­weis hilft eine Vergleichs­werttabell­e.

Seit 2015 gilt in Deutschlan­d das „Bestellerp­rinzip“. Es bedeutet, dass ein Makler von demjenigen zu bezahlen ist, der ihn beauftragt hat.

Angaben, die finanziell­e und wirtschaft­liche Leistungsf­ähigkeit nachweisen, müssen in einer Selbstaus-

kunft wahrheitsg­emäß ausgefüllt werden. Falschanga­ben dürften bei persönlich­en Fragen (sexueller Orientieru­ng, Parteizuge­hörigkeit) gemacht werden. Vorsicht vor unseriösen Ablösevere­inbarungen – diese werden teils zu hoch angesetzt und dann als Auswahlkri­terium für Mieter durchgeset­zt.

Prinzipiel­l ist das Verhältnis von Mieter und Vermieter durch den Gesetzgebe­r geklärt. Ein Mietvertra­g bedeutet häufig Zusatzvere­inbarungen, die es genau zu prüfen gilt.

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