Im Bierzelt den Hitlergruß gezeigt
Prozess Pöbeln, Tanzen, Propaganda? Ein betrunkener Plärrer-Gast kann sich angeblich an nichts mehr erinnern – mehrere Zeugen dagegen schon
„Die Hände zum Himmel“ist ein Wiesn-Hit, der auch in den Bierzelten auf dem Plärrer rauf und runter gespielt wird. In bierseliger Stimmung kann eine nach oben gestreckte Hand schnell zum Fauxpas werden, wenn man rechtem Gedankengut nicht abgeneigt ist. Ein 29-jähriger Volksfestbesucher soll auf dem Osterplärrer in einem Bierzelt auf eine Bank gestiegen sein und den Hitlergruß gezeigt haben. Und danach, als die Polizei kam, auch noch mehrere Beamte mit „Arschloch“und „Pappnasen“beleidigt haben. Vor Amtsrichter Fabian Espenschied musste er sich wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung verantworten.
Der Angeklagte (Verteidiger: Emanuel Beierlein) sagt, er sei betrunken gewesen, könne sich nicht mehr erinnern. Er sei sich aber sicher, keinesfalls die Hand zum Hitlergruß erhoben zu haben. Dies hätten ihm sein Bruder und sein Kumpel, die mit ihm das Zelt besuchten, bestätigt. Die Beleidigungen räumt er ein. „Ich war zwar mal vier oder fünf Jahre in der rechten Szene. Dann bin ich ausgestiegen und deswegen verprügelt worden. Ich will von dem ganzen Scheiß nichts mehr wissen“, beteuert er. Vor sieben Jahren war er schon einmal wegen eines rechten Propaganda-Delikts verurteilt worden.
Zeugen geben im Gerichtssaal unterschiedliche Versionen des Geschehens an jenem Abend wieder. Sein Bruder und der Kumpel behaupten, der Angeklagte sei zwar auf einer Bierbank gestanden, habe mit der Musik mitgetanzt und dabei eben die Händen hochgehalten. „Er hat mit den Händen die anderen Leute angefeuert zum Partymachen“, glaubt der Bruder.
Die Ehefrau des Bierzeltwirts freilich hat eine andere Erinnerung: Man habe die Polizei gerufen, weil die Gruppe andere Gäste anpöbelte. „Und dann ist der Angeklagte auf eine Bank gestiegen und hat die Hand zum Hitlergruß gehoben, so habe ich das jedenfalls aufgefasst.“Ein Kellner ist sich ebenfalls sicher, dass der Angeklagte seine rechte Hand in der verbotenen Weise nach oben gestreckt hat. Dem Zeugen ist es sichtlich peinlich, der Aufforderung des Gerichts nachzukommen und die Handbewegung zu demonstrieren, wie er sie gesehen habe: „Damit habe ich ein Problem.“Am Ende haben weder Staatsanwältin Julia Scholz noch der Richter Zweifel, dass der Angeklagte tatsächlich den Hitlergruß gezeigt hat. Das Urteil, wie von der Anklage gefordert: Vier Monate Bewährungsstrafe und eine Geldauflage von 1000 Euro.