Kein Rabatt in Therme für Einheimische
Österreicher siegt vor höchstem Gericht
Karlsruhe/Berchtesgaden Weil er 2,50 Euro mehr Eintritt in eine oberbayerische Therme zahlen musste als Einheimische, ist ein Österreicher bis vors Bundesverfassungsgericht gezogen – mit Erfolg. Eine solche Preisgestaltung verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, wie die Richter am Dienstag in Karlsruhe mitteilten. Die Watzmann-Therme in Berchtesgaden hatte allen Besuchern eine Ermäßigung gewährt, die aus den fünf Heimatgemeinden kamen, die das Bad betrieben. Der Österreicher musste dagegen vollen Eintritt zahlen. Das Freizeitbad reagierte prompt auf die Entscheidung: „Ab sofort entfällt der Einheimischentarif“, sagte Geschäftsführer Christoph van Bebber. „Wir respektieren dieses Urteil.“Die Ermäßigung für Einheimische habe etwa zehn Prozent ausgemacht. Der Österreicher hatte seit zehn Jahren für sein Recht gestritten. In den Vorinstanzen war er stets gescheitert.
Die vorherigen Urteile ließen sich „unter keinem Blickwinkel nachvollziehen“, sagten die Richter am Bundesverfassungsgericht. Zwar könnten Gemeinden ihre Einwohner bevorzugen – aber nur, wenn es dafür gute Gründe gebe, also etwa Auswärtige besonderen Aufwand verursachten. Das Bad sei aber dafür ausgelegt, auch Gäste von weit her anzulocken.