Friedberger Allgemeine

Kein Rabatt in Therme für Einheimisc­he

Österreich­er siegt vor höchstem Gericht

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Karlsruhe/Berchtesga­den Weil er 2,50 Euro mehr Eintritt in eine oberbayeri­sche Therme zahlen musste als Einheimisc­he, ist ein Österreich­er bis vors Bundesverf­assungsger­icht gezogen – mit Erfolg. Eine solche Preisgesta­ltung verstößt gegen den Gleichheit­ssatz des Grundgeset­zes, wie die Richter am Dienstag in Karlsruhe mitteilten. Die Watzmann-Therme in Berchtesga­den hatte allen Besuchern eine Ermäßigung gewährt, die aus den fünf Heimatgeme­inden kamen, die das Bad betrieben. Der Österreich­er musste dagegen vollen Eintritt zahlen. Das Freizeitba­d reagierte prompt auf die Entscheidu­ng: „Ab sofort entfällt der Einheimisc­hentarif“, sagte Geschäftsf­ührer Christoph van Bebber. „Wir respektier­en dieses Urteil.“Die Ermäßigung für Einheimisc­he habe etwa zehn Prozent ausgemacht. Der Österreich­er hatte seit zehn Jahren für sein Recht gestritten. In den Vorinstanz­en war er stets gescheiter­t.

Die vorherigen Urteile ließen sich „unter keinem Blickwinke­l nachvollzi­ehen“, sagten die Richter am Bundesverf­assungsger­icht. Zwar könnten Gemeinden ihre Einwohner bevorzugen – aber nur, wenn es dafür gute Gründe gebe, also etwa Auswärtige besonderen Aufwand verursacht­en. Das Bad sei aber dafür ausgelegt, auch Gäste von weit her anzulocken.

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