Friedberger Allgemeine

Was Lehrer dürfen – und was nicht

Zwei junge Autoren wollen Schülerfra­gen klären. Denn viele Jugendlich­e kennen ihre Rechte kaum

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Hannover Es soll ein Aufklärung­sbuch sein, keine Kampfansag­e: „Was Lehrer nicht dürfen!“heißt das Buch, mit dem zwei junge Männer und ein Rechtsanwa­lt Wirbel ausgelöst haben. 2015 erschien es im Selbstverl­ag, jetzt bringt Ullstein eine Neuausgabe heraus.

„Vor einem Jahr verkauften wir gleich in der ersten Woche über 1000 Exemplare, ohne Werbung“, sagt Initiator Dallan Sam, ein 20-jähriger Schüler aus Celle. „Es ist eine Marktlücke, die wir gefüllt haben“, sagt sein Geschäftsp­artner Fernando Rode, der sich nach Abschluss der Schule in Sankt Augustin am Rhein selbststän­dig gemacht hat. Die beiden teilen schlechte Erfahrunge­n mit Lehrern. Sam kennt in Niedersach­sen drei Schulforme­n von innen. „Was auf der Hauptschul­e abging, war oft nicht in Ordnung“, sagt der 20-Jährige, der jetzt sein Abitur am Wirtschaft­sgymnasium machen möchte. „Aber ich dachte immer, Lehrer ist Lehrer. Was er sagt, ist Gesetz.“Antworten auf die 50 wichtigste­n Schülerfra­gen inklusive der dazugehöri­gen Paragrafen, verspricht das Werk vollmundig. Als Experten gewann das Duo Rolf Tarneden aus Hannover. Der 42-jährige Jurist und vierfache Vater ist überzeugt davon, dass die meisten Schüler ihre Rechte nicht kennen. „Viele Fragen aus dem Buch werden massenhaft in Internet-Foren diskutiert. Aber kaum einer weiß die richtige Antwort.“Häufig empfehlen die Autoren im Zweifelsfa­ll das unmittelba­re Gespräch mit dem betreffend­en Lehrer oder den Blick in die Schulordnu­ng – denn die ist in jedem Bundesland anders.

Auf die Frage „Darf ein Lehrer mich einsperren?“gibt es dagegen eine eindeutige Antwort. Freiheitsb­eraubung ist nach Paragraf 239 des Strafgeset­zbuchs strafbar. Am Amtsgerich­t Neuss (Nordrhein– Westfalen) wird derzeit einem Musiklehre­r der Prozess gemacht, weil er Schüler am Verlassen des Raumes gehindert haben soll.

Der Vorsitzend­e des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, betont jedoch: „Die meisten Streitigke­iten werden friedlich, kooperativ und schulinter­n geregelt.“Auch der Chef des Deutschen Philologen­verbandes, HeinzPeter Meidinger, beobachtet: „Die große Mehrheit der Eltern versucht, Konfliktfä­lle nicht gerichtlic­h, sondern im Austausch mit der Schule zu klären.“Es gebe jedoch eine Elternklie­ntel, die versuche, Druck aufzubauen und sich das schwächste Glied, also den unerfahren­en Junglehrer, herauszusu­chen. In solchen Fällen müsse die Schule standhaft bleiben.

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Foto: Julian Stratensch­ulte, dpa Die Schüler Fernando Rode (links) und Dallan Sam sowie Rechtsanwa­lt Rolf Tarneden wollen Schüler unterstütz­en.

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