Was Lehrer dürfen – und was nicht
Zwei junge Autoren wollen Schülerfragen klären. Denn viele Jugendliche kennen ihre Rechte kaum
Hannover Es soll ein Aufklärungsbuch sein, keine Kampfansage: „Was Lehrer nicht dürfen!“heißt das Buch, mit dem zwei junge Männer und ein Rechtsanwalt Wirbel ausgelöst haben. 2015 erschien es im Selbstverlag, jetzt bringt Ullstein eine Neuausgabe heraus.
„Vor einem Jahr verkauften wir gleich in der ersten Woche über 1000 Exemplare, ohne Werbung“, sagt Initiator Dallan Sam, ein 20-jähriger Schüler aus Celle. „Es ist eine Marktlücke, die wir gefüllt haben“, sagt sein Geschäftspartner Fernando Rode, der sich nach Abschluss der Schule in Sankt Augustin am Rhein selbstständig gemacht hat. Die beiden teilen schlechte Erfahrungen mit Lehrern. Sam kennt in Niedersachsen drei Schulformen von innen. „Was auf der Hauptschule abging, war oft nicht in Ordnung“, sagt der 20-Jährige, der jetzt sein Abitur am Wirtschaftsgymnasium machen möchte. „Aber ich dachte immer, Lehrer ist Lehrer. Was er sagt, ist Gesetz.“Antworten auf die 50 wichtigsten Schülerfragen inklusive der dazugehörigen Paragrafen, verspricht das Werk vollmundig. Als Experten gewann das Duo Rolf Tarneden aus Hannover. Der 42-jährige Jurist und vierfache Vater ist überzeugt davon, dass die meisten Schüler ihre Rechte nicht kennen. „Viele Fragen aus dem Buch werden massenhaft in Internet-Foren diskutiert. Aber kaum einer weiß die richtige Antwort.“Häufig empfehlen die Autoren im Zweifelsfall das unmittelbare Gespräch mit dem betreffenden Lehrer oder den Blick in die Schulordnung – denn die ist in jedem Bundesland anders.
Auf die Frage „Darf ein Lehrer mich einsperren?“gibt es dagegen eine eindeutige Antwort. Freiheitsberaubung ist nach Paragraf 239 des Strafgesetzbuchs strafbar. Am Amtsgericht Neuss (Nordrhein– Westfalen) wird derzeit einem Musiklehrer der Prozess gemacht, weil er Schüler am Verlassen des Raumes gehindert haben soll.
Der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, betont jedoch: „Die meisten Streitigkeiten werden friedlich, kooperativ und schulintern geregelt.“Auch der Chef des Deutschen Philologenverbandes, HeinzPeter Meidinger, beobachtet: „Die große Mehrheit der Eltern versucht, Konfliktfälle nicht gerichtlich, sondern im Austausch mit der Schule zu klären.“Es gebe jedoch eine Elternklientel, die versuche, Druck aufzubauen und sich das schwächste Glied, also den unerfahrenen Junglehrer, herauszusuchen. In solchen Fällen müsse die Schule standhaft bleiben.