Mütter müssen Auskunft über leiblichen Vater geben
Mütter sogenannter Kuckuckskinder sollen nach Plänen des Justizministeriums künftig zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet werden. Ziel sei mehr Rechtssicherheit bei Regressforderungen der Scheinväter, sagte Justizminister Heiko Maas (SPD). Im Gesetzentwurf heißt es wörtlich: „Die Mutter des Kindes ist verpflichtet, dem Dritten, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt, auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat.“Allerdings gilt diese Auskunftspflicht nicht, wenn „schwerwiegende Gründe“dagegen sprechen. Ob in Ausnahmefällen das Persönlichkeitsrecht der Mutter in besonderem Maße verletzt würde, muss vor Gericht geklärt werden.