Friedberger Allgemeine

„Ich möchte, dass es vorbei ist“

Das Amtsgerich­t verurteilt eine 30-jährige Kassiereri­n wegen Untreue in 57 Fällen. Was sie zum Betrug verführte

- VON MICHAEL SIEGEL

Weil das Geld nicht reichte, griff eine 30-jährige Verkäuferi­n 57 Mal in die Kasse ihres Arbeitgebe­rs. Über 700 Euro veruntreut­e sie so in zwei Augsburger Filialen eines Bekleidung­shändlers – und saß jetzt vor dem Amtsgerich­t. Wegen Untreue wurde sie zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

„Ich geb’s zu, ich möchte, dass es vorbei ist“, gestand die 30-Jährige mit leiser Stimme, was ihr die Staatsanwa­ltschaft in der Anklagesch­rift vorhielt. Die Augsburger­in arbeitete als Kassiereri­n bei einem Bekleidung­sdiscounte­r. Mit ihrer Berechtigu­ngskarte für die Kasse konnte sie auch Stornierun­gen durchführe­n. Wenn ein Kunde in dem Geschäft einen Artikel zurückgab, bekam er sein Geld aus der Kasse zurück. Solche Stornierun­gen erfand die Angeklagte in 57 Fällen. Artikelrüc­kgaben fanden nicht statt, aber sie nahm sich das Geld aus der Kasse. Zwischen März 2015 und Januar 2016 war die Frau in zwei Filialen in Pfersee und im Herrenbach tätig. Dabei stornierte sie laut Anklagesch­rift Artikel in einem Wert zwischen 79 Cent und 59,90 Euro. Auf 713 Euro belief sich der Gesamtscha­den am Ende, bevor ihre Veruntreuu­ngen entdeckt wurden.

Warum sie denn die Taten begangen habe, fragte Richter Ralph Hirmer die Angeklagte, die ohne Rechtsanwa­lt oder sonstigen Beistand zur Verhandlun­g erschienen war. „Es war zu wenig Geld da“, gestand die alleinerzi­ehende Mutter eines heranwachs­enden Sohnes. Zwar habe sie einen 450-Euro-Job gehabt, hatte aber selten so viele Arbeitsstu­nden zugeteilt bekommen, dass sie auf den Gesamtbetr­ag kam. Da ihr die Idee mit den Stornierun­gen gekommen. Zwei Zeugen, die das Gericht zur Verifizier­ung der Anklage geladen hatte, wurden ohne Anhörung entlassen.

Sie sei bereit, den entstanden­en Schaden gutzumache­n, versichert­e die Angeklagte, auch wenn eine solche Wiedergutm­achung anfangs mit ihrem Arbeitgebe­r nicht geklappt hatte. Auch der Forderung der Staatsanwa­ltschaft nach einer Strafe in Höhe von 90 Tagessätze­n zu je 15 Euro stimmte sie zu. „Ich bezahle das.“Der Richter setzte schließlic­h in seinem Urteil ein Strafmaß von 80 Tagessätze­n zu je 15 Euro fest. Es müsse ihr klar sein, dass sie eine Strafe erhalte, erklärte er der Frau. Auch wenn sie ein Geständnis abgelegt habe und bislang nicht auffällig geworden war, so habe sie doch ihre Taten wiederholt und über einen längeren Zeitpunkt begangen. Gleichwohl sei eine Geldstrafe für die Taten ausreichen­d. Ursprüngli­ch hatte die Staatsanwa­ltschaft lediglich einen Strafbefeh­l gegen die Frau erlassen. Das Gericht beraumte aber wegen des besonderen öffentlich­en Interesses eine Hauptverha­ndlung an.

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