„Ich möchte, dass es vorbei ist“
Das Amtsgericht verurteilt eine 30-jährige Kassiererin wegen Untreue in 57 Fällen. Was sie zum Betrug verführte
Weil das Geld nicht reichte, griff eine 30-jährige Verkäuferin 57 Mal in die Kasse ihres Arbeitgebers. Über 700 Euro veruntreute sie so in zwei Augsburger Filialen eines Bekleidungshändlers – und saß jetzt vor dem Amtsgericht. Wegen Untreue wurde sie zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.
„Ich geb’s zu, ich möchte, dass es vorbei ist“, gestand die 30-Jährige mit leiser Stimme, was ihr die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift vorhielt. Die Augsburgerin arbeitete als Kassiererin bei einem Bekleidungsdiscounter. Mit ihrer Berechtigungskarte für die Kasse konnte sie auch Stornierungen durchführen. Wenn ein Kunde in dem Geschäft einen Artikel zurückgab, bekam er sein Geld aus der Kasse zurück. Solche Stornierungen erfand die Angeklagte in 57 Fällen. Artikelrückgaben fanden nicht statt, aber sie nahm sich das Geld aus der Kasse. Zwischen März 2015 und Januar 2016 war die Frau in zwei Filialen in Pfersee und im Herrenbach tätig. Dabei stornierte sie laut Anklageschrift Artikel in einem Wert zwischen 79 Cent und 59,90 Euro. Auf 713 Euro belief sich der Gesamtschaden am Ende, bevor ihre Veruntreuungen entdeckt wurden.
Warum sie denn die Taten begangen habe, fragte Richter Ralph Hirmer die Angeklagte, die ohne Rechtsanwalt oder sonstigen Beistand zur Verhandlung erschienen war. „Es war zu wenig Geld da“, gestand die alleinerziehende Mutter eines heranwachsenden Sohnes. Zwar habe sie einen 450-Euro-Job gehabt, hatte aber selten so viele Arbeitsstunden zugeteilt bekommen, dass sie auf den Gesamtbetrag kam. Da ihr die Idee mit den Stornierungen gekommen. Zwei Zeugen, die das Gericht zur Verifizierung der Anklage geladen hatte, wurden ohne Anhörung entlassen.
Sie sei bereit, den entstandenen Schaden gutzumachen, versicherte die Angeklagte, auch wenn eine solche Wiedergutmachung anfangs mit ihrem Arbeitgeber nicht geklappt hatte. Auch der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Strafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro stimmte sie zu. „Ich bezahle das.“Der Richter setzte schließlich in seinem Urteil ein Strafmaß von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro fest. Es müsse ihr klar sein, dass sie eine Strafe erhalte, erklärte er der Frau. Auch wenn sie ein Geständnis abgelegt habe und bislang nicht auffällig geworden war, so habe sie doch ihre Taten wiederholt und über einen längeren Zeitpunkt begangen. Gleichwohl sei eine Geldstrafe für die Taten ausreichend. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft lediglich einen Strafbefehl gegen die Frau erlassen. Das Gericht beraumte aber wegen des besonderen öffentlichen Interesses eine Hauptverhandlung an.