Paletten auf Gehweg: Zweiter Bescheid
Weil Arbeiter ihr Material ohne Genehmigung lagerten, sollte eine Firma 134 Euro an die Stadt bezahlen. Sie nahm den Bescheid zurück. Jetzt folgte teure Post von der Polizei
Gerhard Brehers Firma hat wieder Post bekommen. Nachdem das Tiefbauamt den Gebührenbescheid gegen den Allgäuer Bauunternehmer wegen Unverhältnismäßigkeit aufgehoben hat, hat nun ein Mitarbeiter des 57-jährigen Geschäftsführers einen nächsten Bußgeldbescheid erhalten.
Der Brief wurde dieses Mal von der Zentralen Bußgeldstelle des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes zugestellt. Er ging an Edgar Haas, den Polier der Firma BreFa Bauunternehmung GmbH aus Woringen bei Memmingen. Haas war für die Baustelle in der Hammerschmiede mitverantwortlich. Dort wurde der Lidl-Markt in den vergangenen Wochen innen umgebaut. Jetzt soll Haas 133,50 Euro Bußgeld zahlen. In dem Schreiben der Polizei geht es wieder um die 15 Paletten mit Ziegeln. Die wurden eines Tages an der Augsburger Baustelle angeliefert. Wie berichtet, wussten die Mitarbeiter in diesem Moment nicht, wohin mit der Lieferung. Die Paletten wurden vorübergehend hinter dem Discounter auf einem Gehweg in der Erfurter Straße abgestellt. Jemand ärgerte sich darüber und rief die Polizei.
Diese stellte fest, dass die Firma für die Lagerung auf dem Gehsteig keine Genehmigung hatte und informierte das zuständige Tiefbauamt. Die Behörde verschickte einen mehrseitigen Bescheid an das Bauunternehmen. Für die zehn Quadratmeter „Belagerung“wurden drei Euro erhoben. Die Verwaltungsgebühr für den Schrieb betrug jedoch 131 Euro, machte also insgesamt 134 Euro. Die Stadt zog den Bescheid jedoch zurück. Das Verhältnis von Gebühren und Kosten stimme nicht ganz, hieß es.
Was die Stadt macht, spielt für die Polizei keine Rolle. Die beiden Bescheide sind getrennt zu betrachten, erklärt Polizeisprecher Siegfried Hartmann. „Der Polizeikollege hat damals die Stadt informiert und dann eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gestellt.“Letztere würde natürlich weiter verfolgt. Im Schreiben der Polizei wird Polier Edgar Haas zur Last gelegt, dass er es als Verantwortlicher unterlassen hat, vor Beginn der Arbeiten eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der Regelung des Verkehrs einzuholen. Weiter heißt es: „Sie brachten einen Gegenstand auf die Straße, wodurch der Verkehr erschwert werden konnte.“
Für das Allgäuer Bauunternehmen ist der neue Bescheid eine „Fortsetzung des kuriosen Vorfalls, die bei uns erneut auf wenig Verständnis trifft.“Laut Polizeisprecher Hartmann gebe es immer die Möglichkeit, gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen. Das will die Firma auch tun.