Das Opfer muss vor Gericht
Warum eine junge Frau angeklagt war
Gegen fünf Uhr morgens auf der Maximiliansstraße. Die letzten Lokale schließen. Gäste und Personal gehen nach Hause. Sie hören Hilfeschreie. Sie sehen, wie ein Mann eine junge Frau schlägt, ihr eine Kette vom Hals reißt und, als sie bereits am Boden liegt, mit Füßen tritt. Ein Taxifahrer, der die Szene beobachtet, ruft die Polizei.
Ein Jahr später steht das Opfer vor Gericht. Der Schläger ist längst verurteilt. Er hat eine Geldstrafe akzeptiert. Die 20-Jährige ist wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt. Ihr droht im Falle einer Verurteilung eine Geld- oder eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren. Der Rechtsstaat ist, soll er denn funktionieren, angewiesen, dass Zeugen vor Gericht nicht lügen.
Nach dem Vorfall vom Ostersonntag hatte die Polizei die junge Frau zweimal befragt. Überraschend hatte sie beide Male ausgesagt, ihr Freund habe sie gar nicht geschlagen. Allenfalls einen leichten Schlag auf den Hinterkopf mochte sie nicht ausschließen. Eine Version, bei der sie auch in einem ersten Prozess blieb. Worauf Richter Günther Baumann die Verhandlung abbrach. Das Gericht hatte verzichtet, weil der Fall klar schien, Augenzeugen zum Prozess zu laden.
Als jetzt abermals verhandelt wird sind sie geladen. Doch der zierlichen 20-Jährigen scheint inzwischen klar zu sein, was ihr droht. Sie bestätigt zu Prozessbeginn, gelogen zu haben. Ihr Verteidiger Jörg Seubert macht geltend, seine Mandantin habe sich in einem Gewissenskonflikt befunden. Sie habe nicht gewollt, dass ihr Freund, mit dem sie schon lange zusammenlebt, bestraft wird. Als die Angeklagte über ihren Lebenslauf berichten soll, wird auf Antrag einer Mitarbeiterin der städtischen Jugendgerichtshilfe die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Angeklagte ist in schwierigen Familienverhältnissen aufgewachsen. Staatsanwalt, Verteidiger und Gericht sind sich, was die zu verhängende Strafe betrifft, am Prozessende einig.
Die 20-Jährige muss sich an die Brücke e.V. wenden und dort an fünf Beratungsgesprächen teilnehmen. Das Thema: wie bewältige ich Konflikte in einer Beziehung. Außerdem muss die Frau, die gegenwärtig in Ausbildung ist und nebenbei Putzen geht, als Geldbuße 150 Euro an den Bunten Kreis zahlen.