Kinderehen werden verboten
Trauschein für Minderjährige? Damit ist es bald vorbei
Berlin Kinderehen werden in Deutschland nicht mehr toleriert. Ein neues Gesetz, das das Kabinett gestern beschlossen hat, erklärt alle Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich für nichtig. Ist ein Partner zwischen 16 und 18 Jahre alt, sollen Gerichte die Ehen aufheben. Bislang können Ehen auch geschlossen werden, wenn ein Partner mindestens 16 Jahre alt ist und ein Familiengericht zustimmt.
Mit der Reform reagiert die Ko- alition auf die steigende Zahl verheirateter Jugendlicher, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Im Juli vergangenen Jahres waren nach Angaben des Ausländerzentralregisters fast 1500 Minderjährige aus anderen Ländern in der Bundesrepublik als verheiratet registriert, darunter mehr als 300 mit Kindern unter 14 Jahren.
„Über die Auflösung des Ehebandes hinaus muss immer das Wohl der betroffenen Minderjährigen im Mittelpunkt stehen“, betonte Justizminister Heiko Maas (SPD). Deshalb werde gewährleistet, dass die Minderjährigen unmittelbar nach der Einreise in die Obhut des Jugendamtes genommen werden und vom Ehegatten getrennt werden können. Die Betroffenen sollen deswegen aber keine Nachteile in ihren Asylverfahren haben. (dpa, afp)
Warum das Gesetz überfällig ist, erläutert Rudi Wais im Kommentar. Die Details finden Sie in der Politik.