Cybermobbing: Rückschlag für Peter Grab
Staatsanwaltschaft will seine Anzeigen nicht weiter verfolgen
Der Augsburger Stadtrat Peter Grab fühlte sich Internet-Mobbing ausgesetzt, als im Februar im sozialen Netzwerk Facebook eine Seite auftauchte, auf welcher der Lokalpolitiker als reicher Witwer dargestellt wurde, der auf der Suche nach Frauen ist. Peter Grab erstattete deshalb mehrere Strafanzeigen. Die Staatsanwaltschaft hat aber alle Verfahren bereits wieder eingestellt. Die Begründung: Die Taten hätten sich allein im persönlichen Lebensbereich des Stadtrats abgespielt. Es bestehe „kein öffentliches Interesse“an einer Strafverfolgung.
Grab, der für die Vereinigung „Wir sind Augsburg“(WSA) im Stadtrat sitzt, hatte unter anderem den Journalisten Peter Hummel, Vorstandsmitglied der Freien Wähler in Augsburg, angezeigt. Auf einer Facebook-Seite, die von Hummel ins Leben gerufen worden ist, wurde dem Stadtrat unterstellt, er habe das falsche Profil selbst angelegt. Grab wolle als „zeugungsfähiger Witwer“auftreten, weil das bei Frauen gut ankomme. Dafür, so der Vorwurf, benutze er sogar seine Kinder, indem er Fotos mit ihnen präsentiere. Peter Hummel räumte damals gegenüber unserer Zeitung zwar ein, noch Zugriff auf die von ihm eingerichtete Seite zu haben. Die Verantwortung dafür habe er aber abgegeben. Von ihm stamme der Eintrag über Peter Grab nicht.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte nach der Anzeige Grabs jedoch nicht, wer den Eintrag mit den Vermutungen veröffentlicht hat. Sie sieht kein ausreichendes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Dasselbe gilt auch für eine Anzeige gegen Wolfgang Holzhauser, Vorstandsmitglied der Aichacher SPD. Er hatte Grab im Zusammenhang mit dem Cybermobbing als „prominentesten Vollidioten Augsburgs“bezeichnet, sich hinterher aber öffentlich entschuldigt. Auch hier sieht die Staatsanwaltschaft kein ausreichendes öffentliches Interesse. Grab hat über seinen Anwalt Andreas Kohn Beschwerde gegen diese Entscheidungen der Staatsanwaltschaft eingelegt. Sollte er mit den Beschwerden scheitern, dann bliebe ihm nur noch der Weg einer sogenannten Privatklage.