Mit dem Bebauungsplan will Schmiechen Energie sparen
Architektin Monika Gebhard stellt das Projekt „Energieoptimiertes Bauen im Wittelsbacher Land“vor
Schmiechen Wer bauen will, kommt um Begriffe wie EnEV (Energieeinsparverordnung) oder EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) nicht herum. Dass auch schon der von den Kommunen aufgestellte Bebauungsplan Einfluss darauf nehmen kann, ist sicherlich nicht allzu vielen bekannt. Im Schmiechener Gemeinderat stellte deshalb Architektin und Energieberaterin Monika Gebhard das Projekt „Energieoptimiertes Bauen im Wittelsbacher Land“vor.
Als erste Gemeinde im Landkreis erfuhr man dort, wie sich ein Bebauungsplan energieoptimiert aufstellen lässt. Fatma Friedrich vom zuständigen Sachgebiet im Landratsamt erklärte zunächst, dass für das Projekt Fördermittel von der Staatsregierung zur Verfügung gestellt werden. Schon bei der Aufstellung eines Bebauungsplans können wichtige Voraussetzungen geschaffen werden. Monika Gebhard erklärte, dass es im Wesentlichen auf drei Punkte ankomme: solare Optimierung, Kompaktheit und Energieversorgung.
So liege bei einer Ost-West-Ausrichtung eines Gebäudes der Energiebedarf um etwa zehn Prozent höher als bei einer Ausrichtung nach Süden. Je höher die Sonneneinstrahlung ist, desto mehr Energie kann letztlich eingespart werden. Beachtet werden müssen die Topografie des Geländes, der Abstand der umliegenden Häuser sowie die Bepflanzung, um einer Verschattung möglichst vorzubeugen. Die richtige Höhe und eine geeignete Dachform können ebenfalls zu einer solaren Optimierung beitragen.
Beim Aspekt der Kompaktheit geht es um die Außenfläche eines Hauses im Verhältnis zu seinem Volumen. Je kleiner die Hülle, desto geringer ist der Wärmeverlust. Am besten geeignet sind Mehrfamilienhäuser, bei denen die Wohneinheiten weniger Außenfläche besitzen als ein freistehendes Einfamilienhaus. Auch Reihen- oder zumindest Doppelhäuser haben in diesem Punkt Vorteile. Ein energieoptimierter Bebauungsplan sollte solche Gebäudeformen vorsehen.
Wenn es aber doch ein freistehendes Einfamilienhaus sein soll, dann am besten ein zweigeschossiges plus Dach, erklärte die Architektin. Wird beim Bau auf Kompaktheit geachtet, können zudem die Anforderungen der eingangs erwähnten Verordnungen kostengünstiger eingehalten werden. Was den Punkt Energieversorgung angeht, so könne die Kommune beispielsweise auf eine Nahwärme-Versorgung setzen, wie dies aktuell in der Afrastraße in Friedberg umgesetzt wird.
Über den Bebauungsplan lasse sich also Einfluss auf den späteren Bauprozess nehmen. Damit kann eine Stadt oder Gemeinde dem Bauherren optimale Voraussetzungen für Energieeinsparungen schaffen. Gebhard konnte die Schmiechener Gemeinderäte abschließend nur ermutigen, diesen „Imagegewinn ohne Mehrkosten“zu nutzen und auch interessierten Bürgern entsprechende Informationen und Sprechstunden anzubieten. Dies kann ebenfalls über das Projekt abgewickelt werden. Bürgermeister Josef Wecker will den Bedarf über den nächsten Gemeindebrief abfragen und zugleich versuchen, bei der aktuellen Bebauungsplanaufstellung schon ein paar Vorschläge aus dem Vortrag umzusetzen. Weitere Themen im Gemeinderat:
Energieliefervertrag Der Gemeinderat beschloss, den bis Ende des Jahres mit der LEW laufenden Vertrag zu erneuern. Für die folgenden drei Jahre sicherte sich Schmiechen damit um 22 Prozent geringere Energiepreise. Darüber hinaus soll auf den Tarif „LEW Business Nature“umgestellt werden, bei dem Strom aus 100 Prozent Wasserkraft garantiert wird.
Freinacht Trotz kleinerer Zwischenfälle kommt für den Gemeinderat ein Verbot der Freinacht nicht infrage. Dies wurde von einer Bürgerin gefordert, bei der Eigentum beschädigt wurde. Da es sich bei der Freinacht um Brauchtum handle, war für Josef Wecker der Fall klar: „Etwas, das es offiziell nicht gibt, kann ich nicht verbieten.“Zudem stelle sich die Frage, was genau man verbieten solle, da Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung an sich ja schon gegen geltendes Gesetz verstoßen. Im Großen und Ganzen beschränken sich die Freinächte in der Gemeinde aber auf harmlose Späße. Darüber hinaus müsste man in den betroffenen Nächten durch die Straßen patrouillieren, um die Einhaltung eines Verbots sicherzustellen.