Feuerwehrmann auf Abwegen
Ein ehemaliger Augsburger Beamter, der die Stadt um 10 000 Euro prellte, kommt um eine Gefängnisstrafe herum und fällt dennoch tief. In der Verhandlung wird klar: Er hatte es leicht
Ein Feuerwehrmann „aus Leidenschaft“sei ihr Mandant, sagt Verteidigerin Ulrike Paul in ihrem Plädoyer. Einer, dem es zu schaffen mache, dass er von seinem Beruf freigestellt ist. Seit Januar 2016 ist das so. Seither arbeitet er nicht mehr als Kommandant in der baden-württembergischen Stadt, in die er im März 2015 wechselte. Vorher war er in Augsburg tätig, als Sachgebietsleiter bei der Feuerwehr. Um diese Zeit dreht sich nun die Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht.
Genauer gesagt: Sie dreht sich um die Zeit zwischen Juni 2010 und November 2014. In diesen Jahren soll der 49 Jahre alte Angeklagte 69 Mal beruflich Material bestellt haben, das er letztlich privat nutzte. Seinem Arbeitgeber, der Stadt Augsburg, entstand so ein Schaden in Höhe von etwa 10 300 Euro. Die Anklage lautet auf Untreue in 69 Fällen, davon in 61 Fällen in einem besonders schweren Fall, sowie auf Unterschlagung anvertrauter Sachen. Der Feuerwehrmann bediente sich kräftig. Es geht um PC-Mäuse, Glühbirnen, Tintenpatronen, DVD-Brenner, Computer, Transportboxen, eine Gummimatte fürs Auto und so weiter. Staatsanwalt Benjamin Rüdiger führt in der Anklageverlesung alles auf, es dauert etwa eine halbe Stunde.
Danach regt Verteidigerin Ulrike Paul ein Rechtsgespräch mit Staatsanwalt und Gericht an. Der Deal bringt folgendes Ergebnis: Sofern der Angeklagte umfassend geständig ist, läuft es auf eine Strafe zwischen einem Jahr und fünf Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung hinaus. Was zugleich Der Feuerwehrmann wird seinen Beamtenstatus verlieren. Das passiert automatisch, wenn ein Beamter zu zwölf Monaten Haft oder mehr verurteilt wird, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht. Der 49-Jährige räumt die Vorwürfe ein; er sagt, dass es ihm nicht erklärlich sei, wie er sich zu den Taten hinreißen lassen konnte. Den Schaden hat er der Stadt inzwischen vollständig zurückgezahlt.
Was in der Verhandlung freilich auch klar wird: Besonders schwer machte man es ihm nicht. Zwar hatte der 49-Jährige die Befugnis, dienstliche Anschaffungen im Wert von 250 Euro selbstständig zu täti- gen. Doch schon früh lagen die Bestellungen des Feuerwehrmannes regelmäßig über diesem Betrag – abgesehen davon, dass er das Material dann privat nutzte. Es fiel offenbar jahrelang niemandem auf. Eine Polizistin, die als Zeugin aussagt, berichtet nicht nur, dass der Angeklagte bei der Durchsuchung seines Hauses sehr kooperativ gewesen, sondern auch, dass es hinsichtlich der Bestellungen „überhaupt kein Kontrollsystem“gegeben habe. Beides betont auch Verteidigerin Paul. Offensichtlich, sagt sie, sei es möglich gewesen, das so lange zu machen, ohne dass von der Stadt jemand eingeschritten sei.
Das Schöffengericht unter Vorbedeutet: sitz von Ralf Hirmer verurteilt den Angeklagten schließlich zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung. Auch wenn die Kontrollinstanzen versagt hätten, entschuldige das nicht das Verhalten des Angeklagten, sagt Hirmer. Der 49-Jährige habe die Situation ausgenutzt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Der ehemalige Sachgebietsleiter ist nicht der einzige Feuerwehrmann, gegen den die Justiz im Zuge der Untreue-Affäre ermittelte. Gegen einen weiteren Beamten, der mittlerweile im Ruhestand ist, erging bereits ein Strafbefehl über eine Strafe von zehn Monaten auf Bewährung.