Bundesamt muss Asylverfahren noch einmal überprüfen
De Maizière reagiert auf den Eklat um Franco A. Es geht um bis zu 100000 Fälle
Berlin/Augsburg Sie sind jung, sie sind ledig – und sie sind Männer. Als Konsequenz aus dem Fall des terrorverdächtigen Bundeswehrsoldaten Franco A. lässt die Bundesregierung jetzt zehntausende von positiven Asylentscheidungen überprüfen. Nach den Worten von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor allem die Asylverfahren von Männern zwischen 18 und 40 Jahren aus insgesamt zehn verschiedenen Ländern unter die Lupe nehmen, alles in allem etwa 80 000 bis 100 000 Fälle. Asylbewerbern, die sich mit falschen Angaben ihr Aufenthaltsrecht erschummeln, könnte ihr Flüchtlingsstatus dann auch wieder entzogen werden.
De Maizière sprach von einer weitgehenden, wichtigen und für die Sicherheit erforderlichen Maßnahme. Die ohnehin gesetzlich vorgesehene Prüfung nach normalerweise drei Jahren werde nun vorgezogen. Noch im Sommer sollen die Überprüfungen beginnen. Bei einer ersten Stichprobe der Behörde in 2000 Verfahren wurden nach Informationen der Nürnberger Nachrichten und der Welt teilweise erhebliche Mängel in der Dokumentation festgestellt. Bei Antragstellern aus Afghanistan lag die Fehlerquote danach bei 45 Prozent, bei Syrern bei fast 20 Prozent. Ein Fall von vergleichbarer krimineller Energie wie der von Franco A sei aber nicht mehr entdeckt worden, betonte der CSU-Innenexperte Michael Frieser gegenüber unserer Zeitung. Der Offizier hatte sich wie berichtet als Syrer ausgegeben, war als Asylbewerber anerkannt worden und hatte vermutlich einen Anschlag geplant.
De Maizière macht für die „Formmängel“vor allem den hohen „Zeit- und Zahlendruck“im Bundesamt verantwortlich. Bei den jetzt angeordneten Nachkontrollen werde nicht nur überprüft, ob sich die Lage in den Herkunftsländern der Flüchtlinge entspannt habe, sagte Frieser. Auch das Verhalten des Antragstellers spiele eine Rolle: Ist er kriminell geworden? Hat er falsche Angaben gemacht? Die schludrige Dokumentation vieler Entscheidungen erklärt der CSU-Mann sich auch mit der Situation in Ländern wie Afghanistan, wo es kein Geburtenregister und kein funktionierendes Meldewesen gebe. Dennoch sei es Sache des Antragstellers zu beweisen, woher er komme.
Wenn Dolmetscher des Bundesamts Zweifel an der Herkunft eines Asylsuchenden haben, sind sie verpflichtet, dies zu melden. Alle 8000 Verträge der Dolmetscher seien entsprechend angepasst worden, betonte Behördenchefin Jutta Cordt nach einer Sitzung des BundestagsInnenausschusses. Zum Fall des terrorverdächtigen Bundeswehrsoldaten Franco A. sagte sie: „Es sind eklatante Fehler passiert, die nicht hätten passieren dürfen. Und zwar in jedem Verfahrensschritt.“Innenexperte Frieser betonte: „Es ist alles falsch gelaufen, was falsch laufen konnte.“In allen Schritten des Verfahrens habe es „krasseste Fehlentscheidungen“gegeben. (rwa, dpa)
Mit der neuen Sorgfalt im Bundesamt beschäftigt sich auch Martin Ferber im