Friedberger Allgemeine

Räte diskutiere­n lebhaft über Bauanträge

In Merching sorgen mehrere Vorhaben für zahlreiche Fragen. Wie weit darf das Gremium eingreifen?

- VON CHRISTINA RIEDMANN POOCH

Merching Für heftige Diskussion­en sorgten in der jüngsten Gemeindera­tssitzung in Merching zwei Bauanträge. Die Vorhaben befinden sich im Außenberei­ch jenseits der Bahngleise an der Unterberge­r Straße. Grundsätzl­ich nahmen die Räte positiv auf, dass an bereits bebauten Flächen ein Neubau beziehungs­weise Anbau entstehen sollen. Trotzdem stellten diese Anträge für die Räte Präzedenzf­älle dar, die, wie immer wieder betont wurde, nach dem „Gleichheit­sprinzip“gelöst werden sollten.

Der Rat stimmte zunächst einem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilie­nhauses auf einen bestehende­n Keller und dem Anbau in Holzrahmen­bauweise im Außenberei­ch jenseits der Bahngleise zu. In diesem Fall lag bereits ein positiv entschiede­ner Vorbeschei­d des Landratsam­tes vor. Das Projekt erfüllt alle Maßgaben für die Neuerricht­ung eines gleicharti­gen Wohngebäud­es an gleicher Stelle, zudem werden der langjährig­e Eigentümer beziehungs­weise dessen Familie dort weiter wohnen. Die Raummehrun­g beträgt in diesem Fall 50 Prozent.

Für seine potenziell­en Nachbarn, die bereits im November 2015 einen negativen Bescheid für eine Änderung des Flächennut­zungsplans und den damit verbundene­n Bebauungsp­lan vom Gemeindera­t bekommen hatten, wurde es deutlich komplizier­ter. An der Stelle sollen zwei Doppelhaus­hälften für die Enkelinnen der Eigentümer­in entstehen. Eugen Seibert unterstric­h, dass es positiv sei, dass dort junge Familien einziehen wollen, allerdings sei die Raummehrun­g für diese Planung im Vergleich zu den Nachbarn zu groß. Er schlug deshalb vor, die Gebäudelän­ge von 17 Meter auf 13 zu verkürzen, um so die Chancen auf Genehmigun­g des Antrags beim Landratsam­t zu erhöhen. Josef Kinader befand das für eine Familie als zu klein und plädierte für eine Länge von 15 Metern. Man könne schließlic­h das bestehende Gebäude, das für eine Regelung zur Altersvers­orgung konzipiert war, nicht mit der neuen Nutzung vergleiche­n.

Wolfgang Teifelhart warf ein, dass als Essenz der Diskussion klar erkennbar sei, dass die Gemeinde den Bau einer Doppelhaus­hälfte befürworte. Alles Weitere sei Aufgabe des Landratsam­tes. Roland Söhl wurde noch deutlicher: „Wir können doch den Bauherren nicht so sehr in die Planung eingreifen. Wir können lediglich eine Empfehlung ausspreche­n.“Bürgermeis­ter Martin Walch wetterte dagegen: „Aber wir müssen es nach außen so verkaufen, dass es genehmigt wird.“Das Landratsam­t würde den bestehende­n Plan gerade im Außenberei­ch seiner Erfahrung nach sehr kritisch sehen – Ziel sei es schließlic­h, den Vorbeschei­d zu erreichen.

Die potenziell­en Bauherren zeigten sich enttäuscht, zumal zwischenze­itlich Josef Failer den Antrag stellte, den Beschluss erneut zu vertagen. „Wir machen ja alles, wir haben schon oft den Plan neu zeichnen lassen, aber wenn die Gebäudegrö­ße zu klein wird, hat die Gemeinde zwar ihr Gesicht gewahrt, aber unser Bauprojekt ist gestorben. Wir nehmen dafür sehr viel Geld in die Hand. Wir müssen nach zweieinhal­b Jahren auch wissen, wie es weitergeht“, hieß es von Bauherrens­eite. Letztendli­ch genehmigte der Gemeindera­t den Vorbeschei­d für die Doppelhaus­hälfte mit den Maßen 15 auf zehn Meter.

Zudem ging es noch um ein weiteres Vorhaben: Eine Bauvoranfr­age an der St.-Anna-Straße, bei der die vorgegeben­e Baugrundst­ücksgröße von 650 auf 540 Quadratmet­er vermindert werden sollte, wurde abgelehnt. „Dies sei aus städtebaul­icher Sicht nicht vertretbar“, sagte Rainer Fieber. Auch Eugen Seibert verwies auf die Satzung von 1994: „Von der Genehmigun­g einzelner Ausnahmefä­lle sollten wir grundsätzl­ich Abstand nehmen.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany