Räte diskutieren lebhaft über Bauanträge
In Merching sorgen mehrere Vorhaben für zahlreiche Fragen. Wie weit darf das Gremium eingreifen?
Merching Für heftige Diskussionen sorgten in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Merching zwei Bauanträge. Die Vorhaben befinden sich im Außenbereich jenseits der Bahngleise an der Unterberger Straße. Grundsätzlich nahmen die Räte positiv auf, dass an bereits bebauten Flächen ein Neubau beziehungsweise Anbau entstehen sollen. Trotzdem stellten diese Anträge für die Räte Präzedenzfälle dar, die, wie immer wieder betont wurde, nach dem „Gleichheitsprinzip“gelöst werden sollten.
Der Rat stimmte zunächst einem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf einen bestehenden Keller und dem Anbau in Holzrahmenbauweise im Außenbereich jenseits der Bahngleise zu. In diesem Fall lag bereits ein positiv entschiedener Vorbescheid des Landratsamtes vor. Das Projekt erfüllt alle Maßgaben für die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle, zudem werden der langjährige Eigentümer beziehungsweise dessen Familie dort weiter wohnen. Die Raummehrung beträgt in diesem Fall 50 Prozent.
Für seine potenziellen Nachbarn, die bereits im November 2015 einen negativen Bescheid für eine Änderung des Flächennutzungsplans und den damit verbundenen Bebauungsplan vom Gemeinderat bekommen hatten, wurde es deutlich komplizierter. An der Stelle sollen zwei Doppelhaushälften für die Enkelinnen der Eigentümerin entstehen. Eugen Seibert unterstrich, dass es positiv sei, dass dort junge Familien einziehen wollen, allerdings sei die Raummehrung für diese Planung im Vergleich zu den Nachbarn zu groß. Er schlug deshalb vor, die Gebäudelänge von 17 Meter auf 13 zu verkürzen, um so die Chancen auf Genehmigung des Antrags beim Landratsamt zu erhöhen. Josef Kinader befand das für eine Familie als zu klein und plädierte für eine Länge von 15 Metern. Man könne schließlich das bestehende Gebäude, das für eine Regelung zur Altersversorgung konzipiert war, nicht mit der neuen Nutzung vergleichen.
Wolfgang Teifelhart warf ein, dass als Essenz der Diskussion klar erkennbar sei, dass die Gemeinde den Bau einer Doppelhaushälfte befürworte. Alles Weitere sei Aufgabe des Landratsamtes. Roland Söhl wurde noch deutlicher: „Wir können doch den Bauherren nicht so sehr in die Planung eingreifen. Wir können lediglich eine Empfehlung aussprechen.“Bürgermeister Martin Walch wetterte dagegen: „Aber wir müssen es nach außen so verkaufen, dass es genehmigt wird.“Das Landratsamt würde den bestehenden Plan gerade im Außenbereich seiner Erfahrung nach sehr kritisch sehen – Ziel sei es schließlich, den Vorbescheid zu erreichen.
Die potenziellen Bauherren zeigten sich enttäuscht, zumal zwischenzeitlich Josef Failer den Antrag stellte, den Beschluss erneut zu vertagen. „Wir machen ja alles, wir haben schon oft den Plan neu zeichnen lassen, aber wenn die Gebäudegröße zu klein wird, hat die Gemeinde zwar ihr Gesicht gewahrt, aber unser Bauprojekt ist gestorben. Wir nehmen dafür sehr viel Geld in die Hand. Wir müssen nach zweieinhalb Jahren auch wissen, wie es weitergeht“, hieß es von Bauherrenseite. Letztendlich genehmigte der Gemeinderat den Vorbescheid für die Doppelhaushälfte mit den Maßen 15 auf zehn Meter.
Zudem ging es noch um ein weiteres Vorhaben: Eine Bauvoranfrage an der St.-Anna-Straße, bei der die vorgegebene Baugrundstücksgröße von 650 auf 540 Quadratmeter vermindert werden sollte, wurde abgelehnt. „Dies sei aus städtebaulicher Sicht nicht vertretbar“, sagte Rainer Fieber. Auch Eugen Seibert verwies auf die Satzung von 1994: „Von der Genehmigung einzelner Ausnahmefälle sollten wir grundsätzlich Abstand nehmen.“