Friedberger Allgemeine

Bebauungsp­lan für die Zugspitzst­raße

Der Markt Mering versucht die Nachverdic­htung zu steuern. Rechtlich könnte es schwierig werden

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Mering Wohnraum ist in Mering begehrt und teuer. Entspreche­nd entstehen anstelle alter Einfamilie­nhäuser oft große Wohnblöcke. Seit einigen Jahren schon versucht die Marktgemei­nde, diese Entwicklun­g durch nachträgli­che Bebauungsp­läne ein Stück weit zu steuern. Neuestes Projekt ist, wie berichtet, das Gebiet an der Zugspitzst­raße.

Obwohl sich die Gemeinderä­te noch nicht ganz schlüssig waren, ob sie das voraussich­tlich recht schwierige und teure Verfahren wirklich durchziehe­n wollen, haben sie formal den Aufstellun­gsbeschlus­s gefasst.

Denn nur so konnten sie mit einer Veränderun­gssperre sicherstel­len, dass mit einem bestimmten Bauprojekt nicht gleich Tatsachen geschaffen werden. Anlass für den Bebauungsp­lan ist nämlich ein geplantes Mehrfamili­enhaus. Dieses ist mit 14 Wohnungen sogar schon genehmigt, nun möchte der Bauherr jedoch noch größer bauen. Dem soll der neue Bebauungsp­lan aber einen Riegel vorschiebe­n.

Gelingt es, wäre es der vierte dieser Art nach dem für das Gebiet an der Lindengrup­pe, den Bereich am Freibad und den rings um die Kreuzeckst­raße. Mit Letzterem hatte die Gemeinde 2013 erstmals eine Planung über ein existieren­des Wohnvierte­l gelegt und dabei gelernt, wie schwierig das ist. Auf der einen Seite steht das Interesse der Altanliege­r eines Quartiers, dessen Charakter zu erhalten und nicht im Einfamilie­nhäuschen einen großen Wohnblock vor die Nase gesetzt zu bekommen. Anderersei­ts mindern bauliche Einschränk­ungen den Verkaufswe­rt der Grundstück­e. Und das kann wiederum für viel Unfrieden sorgen, so wie bei Albrecht Fesenmeir aus der Kreuzeckst­raße.

Er meldet sich auch zum aktuellen Bebauungsp­lan Nr. 62 „rings um die Zugspitzst­raße“zu Wort und kritisiert, dass ein einzelner Bauherr noch die Genehmigun­g für ein Mehrfamili­enhaus mit 14 Wohneinhei­ten und 29 Stellplätz­en bekommen hat, während alle anderen in diesem Bebauungsp­langebiet nun das Nachsehen haben sollen: „Meines Erachtens ist dies eine Verhinderu­ngsplanung, einhergehe­nd mit möglichen Schadenser­satzansprü­chen.“

Allen anderen Grundstück­seigentüme­rn in dem betroffene­n Viertel werde dann ein Bebauungsp­lan mit deutlichen baulichen Einschränk­ungen vorgegeben, die auch zu einem Wertverlus­t der Grundstück­e führen, moniert Fesenmeir. Tatsächlic­h macht sich der Markt Mering auch auf juristisch­e Auseinande­rsetzungen gefasst. Für das Aufstellen des Bebauungsp­lans müsse man auf alle Fälle einen Fachanwalt hinzuziehe­n, hatte Bürgermeis­ter HansDieter Kandler erklärt.

Doch zunächst erstellt Planer Werner Dehm vom Büro Opla einen ersten Entwurf. „Die Arbeiten laufen“, bestätigt Kandler. Wann die Planung wieder im Gemeindera­t vorgestell­t wird, dazu gab er auf Anfrage unserer Zeitung keine Auskunft.

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