Bebauungsplan für die Zugspitzstraße
Der Markt Mering versucht die Nachverdichtung zu steuern. Rechtlich könnte es schwierig werden
Mering Wohnraum ist in Mering begehrt und teuer. Entsprechend entstehen anstelle alter Einfamilienhäuser oft große Wohnblöcke. Seit einigen Jahren schon versucht die Marktgemeinde, diese Entwicklung durch nachträgliche Bebauungspläne ein Stück weit zu steuern. Neuestes Projekt ist, wie berichtet, das Gebiet an der Zugspitzstraße.
Obwohl sich die Gemeinderäte noch nicht ganz schlüssig waren, ob sie das voraussichtlich recht schwierige und teure Verfahren wirklich durchziehen wollen, haben sie formal den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Denn nur so konnten sie mit einer Veränderungssperre sicherstellen, dass mit einem bestimmten Bauprojekt nicht gleich Tatsachen geschaffen werden. Anlass für den Bebauungsplan ist nämlich ein geplantes Mehrfamilienhaus. Dieses ist mit 14 Wohnungen sogar schon genehmigt, nun möchte der Bauherr jedoch noch größer bauen. Dem soll der neue Bebauungsplan aber einen Riegel vorschieben.
Gelingt es, wäre es der vierte dieser Art nach dem für das Gebiet an der Lindengruppe, den Bereich am Freibad und den rings um die Kreuzeckstraße. Mit Letzterem hatte die Gemeinde 2013 erstmals eine Planung über ein existierendes Wohnviertel gelegt und dabei gelernt, wie schwierig das ist. Auf der einen Seite steht das Interesse der Altanlieger eines Quartiers, dessen Charakter zu erhalten und nicht im Einfamilienhäuschen einen großen Wohnblock vor die Nase gesetzt zu bekommen. Andererseits mindern bauliche Einschränkungen den Verkaufswert der Grundstücke. Und das kann wiederum für viel Unfrieden sorgen, so wie bei Albrecht Fesenmeir aus der Kreuzeckstraße.
Er meldet sich auch zum aktuellen Bebauungsplan Nr. 62 „rings um die Zugspitzstraße“zu Wort und kritisiert, dass ein einzelner Bauherr noch die Genehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten und 29 Stellplätzen bekommen hat, während alle anderen in diesem Bebauungsplangebiet nun das Nachsehen haben sollen: „Meines Erachtens ist dies eine Verhinderungsplanung, einhergehend mit möglichen Schadensersatzansprüchen.“
Allen anderen Grundstückseigentümern in dem betroffenen Viertel werde dann ein Bebauungsplan mit deutlichen baulichen Einschränkungen vorgegeben, die auch zu einem Wertverlust der Grundstücke führen, moniert Fesenmeir. Tatsächlich macht sich der Markt Mering auch auf juristische Auseinandersetzungen gefasst. Für das Aufstellen des Bebauungsplans müsse man auf alle Fälle einen Fachanwalt hinzuziehen, hatte Bürgermeister HansDieter Kandler erklärt.
Doch zunächst erstellt Planer Werner Dehm vom Büro Opla einen ersten Entwurf. „Die Arbeiten laufen“, bestätigt Kandler. Wann die Planung wieder im Gemeinderat vorgestellt wird, dazu gab er auf Anfrage unserer Zeitung keine Auskunft.