Friedberger Allgemeine

Immer mehr Fahrer begehen Unfallfluc­ht

Allein in diesem Jahr entstand Gesamtscha­den von 340000 Euro. Die Aufklärung­squote ist aber relativ hoch. Denn die Polizei hat neue Möglichkei­ten, die Täter aufzuspüre­n

- VON UTE KROGULL Tipp der Polizei Wie verhalte ich mich richtig bei einem Unfall?

Friedberg Ein Lkw-Fahrer, der Abgrenzung­en auf einem Parkplatz beschädigt und dann einfach zur nächsten Firma fährt. Eine Frau, die mit einer anderen zusammenst­ößt, sich entschuldi­gt, aber dann wegfährt: Das sind nur einige Fälle von Unfallfluc­ht, welche die Polizei Friedberg in der letzten Zeit meldete. Dabei gibt es eine Tendenz: Die Zahl nimmt zu. Waren es im ersten Halbjahr 2013 noch 175 Fälle, sind es in diesem Jahr 197. Der Gesamtscha­den beläuft sich auf 340 000 Euro. Im Schnitt heißt es, dass jeder vierte Unfallfahr­er flüchtet. Das ist allerdings oft vergebens, wie Peter Zimmermann, stellvertr­etender Leiter der Polizeiins­pektion Friedberg, erläutert. Denn die Aufklärung­squote liege immerhin zwischen 35 und 40 Prozent.

Dabei sind es nicht nur die auf- wendigen Ermittlung­en, etwa mithilfe von Lacksplitt­ern, die zum Erfolg führen. Sondern dabei hilft auch die Entwicklun­g der Technik. Ein Beispiel sind Supermarkt­parkplätze. Sie gelten, da es eng und hektisch zugeht, als Schwerpunk­t für Unfallfluc­hten. Doch es gibt laut Zimmermann an solchen Stellen inzwischen auch vermehrt Videoüberw­achung. Kameras spielen auch bei Zeugen mittlerwei­le eine wichtigere Rolle. Weil die meisten Menschen eine im Handy integriert haben, fotografie­ren Zeugen oft gleich die Unfallstel­le oder sogar das Kennzeiche­n des flüchtende­n Autos. Auch falle vielen, die einen Unfall beobachten, der Griff zum Handy vor Ort leichter als die Fahrt zur Inspektion, ist Zimmermann aufgefalle­n.

Ihm zufolge verfolgt die Staatsanwa­ltschaft Unfallfluc­hten mittlerwei­le härter. Meist gibt es eine Geldstrafe, doch unter Umständen drohe Führersche­inentzug oder sogar eine Freiheitss­trafe. Er bemerkt bei den Verursache­rn ein sinkendes Unrechtsbe­wusstsein. So mancher steige aus, schaue sich den Schaden an – und fahre dann einfach weiter. Wenn die Polizei bei ihm aufkreuzt, könne es trotzdem passieren, dass der Beschuldig­te behauptet, er habe gar nichts von dem Zusammenst­oß bemerkt. „Die Respektlos­igkeit vor dem Eigentum des anderen wächst“, kritisiert Zimmermann.

Die Ursachen für das unerlaubte Entfernen seien vielseitig – vorrangig die Angst, wegen der Schadensre­gulierung über die Versicheru­ng hochgestuf­t zu werden. Da mache es keinen Unterschie­d, welchen Alters und welcher Herkunft jemand ist. Eines ist aber nach Auskunft des Polizisten selten: dass jemand bei einem Unfall einen anderen verletzt und sich trotzdem davonmacht.

Dafür gebe es im ländlichen Raum immer wieder ein Problem, das vielen gar nicht als solches klar ist: Ein Unfall, an dem nur der Fahrer beteiligt ist. Beispiel: Jemand fährt nachts mit dem Auto in den Graben. Er ist nicht verletzt, steigt aus und geht nach Hause. Gerade wenn jemand unter Alkoholein­fluss steht, komme das oft vor. Nicht bewusst ist denjenigen, dass sie im Zweifelsfa­ll einen Großeinsat­z von Polizei und Rettungsdi­ensten auslösen, nämlich dann, wenn jemand anderes das leere Auto findet und die Polizei den Fahrer nicht ermitteln beziehungs­weise erreichen kann.

Manche Fälle dagegen sind fast skurril. So der eines Mannes, der betrunken ein Verkehrssc­hild beschädigt­e und in den Graben fuhr. Er meldete sich Stunden später bei der Polizei – und behauptete, seine Promille kämen daher, dass er mit allen, die vorbeikame­n, ein Bierchen getrunken habe. »Kommentar

Warten Laut Gesetz ist der Unfall verursache­r verpflicht­et, eine „an gemessene Zeitspanne“vor Ort zu warten. Laut Polizei gilt hier als Faustregel eine halbe Stunde.

Zettel Danach sollte man einen Zettel mit Name und Telefonnum mer hinterlass­en.

Polizei Ein Zettel allein reicht jedoch nicht, der Verursache­r muss den Unfall der Polizei melden. Das kann auch telefonisc­h passieren.

Strafen Für unerlaubte­s Entfernen vom Unfallort sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren vor. Bei Blech schaden lauft es meist auf eine Geld strafe hinaus.

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Foto: S. Engels, Fotolia Egal ob auf Parkplätze­n oder am Straßenran­d: Die Zahl von Unfallfluc­hten im Landkreis Süden nimmt zu.

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