Immer mehr Fahrer begehen Unfallflucht
Allein in diesem Jahr entstand Gesamtschaden von 340000 Euro. Die Aufklärungsquote ist aber relativ hoch. Denn die Polizei hat neue Möglichkeiten, die Täter aufzuspüren
Friedberg Ein Lkw-Fahrer, der Abgrenzungen auf einem Parkplatz beschädigt und dann einfach zur nächsten Firma fährt. Eine Frau, die mit einer anderen zusammenstößt, sich entschuldigt, aber dann wegfährt: Das sind nur einige Fälle von Unfallflucht, welche die Polizei Friedberg in der letzten Zeit meldete. Dabei gibt es eine Tendenz: Die Zahl nimmt zu. Waren es im ersten Halbjahr 2013 noch 175 Fälle, sind es in diesem Jahr 197. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 340 000 Euro. Im Schnitt heißt es, dass jeder vierte Unfallfahrer flüchtet. Das ist allerdings oft vergebens, wie Peter Zimmermann, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Friedberg, erläutert. Denn die Aufklärungsquote liege immerhin zwischen 35 und 40 Prozent.
Dabei sind es nicht nur die auf- wendigen Ermittlungen, etwa mithilfe von Lacksplittern, die zum Erfolg führen. Sondern dabei hilft auch die Entwicklung der Technik. Ein Beispiel sind Supermarktparkplätze. Sie gelten, da es eng und hektisch zugeht, als Schwerpunkt für Unfallfluchten. Doch es gibt laut Zimmermann an solchen Stellen inzwischen auch vermehrt Videoüberwachung. Kameras spielen auch bei Zeugen mittlerweile eine wichtigere Rolle. Weil die meisten Menschen eine im Handy integriert haben, fotografieren Zeugen oft gleich die Unfallstelle oder sogar das Kennzeichen des flüchtenden Autos. Auch falle vielen, die einen Unfall beobachten, der Griff zum Handy vor Ort leichter als die Fahrt zur Inspektion, ist Zimmermann aufgefallen.
Ihm zufolge verfolgt die Staatsanwaltschaft Unfallfluchten mittlerweile härter. Meist gibt es eine Geldstrafe, doch unter Umständen drohe Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe. Er bemerkt bei den Verursachern ein sinkendes Unrechtsbewusstsein. So mancher steige aus, schaue sich den Schaden an – und fahre dann einfach weiter. Wenn die Polizei bei ihm aufkreuzt, könne es trotzdem passieren, dass der Beschuldigte behauptet, er habe gar nichts von dem Zusammenstoß bemerkt. „Die Respektlosigkeit vor dem Eigentum des anderen wächst“, kritisiert Zimmermann.
Die Ursachen für das unerlaubte Entfernen seien vielseitig – vorrangig die Angst, wegen der Schadensregulierung über die Versicherung hochgestuft zu werden. Da mache es keinen Unterschied, welchen Alters und welcher Herkunft jemand ist. Eines ist aber nach Auskunft des Polizisten selten: dass jemand bei einem Unfall einen anderen verletzt und sich trotzdem davonmacht.
Dafür gebe es im ländlichen Raum immer wieder ein Problem, das vielen gar nicht als solches klar ist: Ein Unfall, an dem nur der Fahrer beteiligt ist. Beispiel: Jemand fährt nachts mit dem Auto in den Graben. Er ist nicht verletzt, steigt aus und geht nach Hause. Gerade wenn jemand unter Alkoholeinfluss steht, komme das oft vor. Nicht bewusst ist denjenigen, dass sie im Zweifelsfall einen Großeinsatz von Polizei und Rettungsdiensten auslösen, nämlich dann, wenn jemand anderes das leere Auto findet und die Polizei den Fahrer nicht ermitteln beziehungsweise erreichen kann.
Manche Fälle dagegen sind fast skurril. So der eines Mannes, der betrunken ein Verkehrsschild beschädigte und in den Graben fuhr. Er meldete sich Stunden später bei der Polizei – und behauptete, seine Promille kämen daher, dass er mit allen, die vorbeikamen, ein Bierchen getrunken habe. »Kommentar
Warten Laut Gesetz ist der Unfall verursacher verpflichtet, eine „an gemessene Zeitspanne“vor Ort zu warten. Laut Polizei gilt hier als Faustregel eine halbe Stunde.
Zettel Danach sollte man einen Zettel mit Name und Telefonnum mer hinterlassen.
Polizei Ein Zettel allein reicht jedoch nicht, der Verursacher muss den Unfall der Polizei melden. Das kann auch telefonisch passieren.
Strafen Für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Bei Blech schaden lauft es meist auf eine Geld strafe hinaus.