Vergewaltiger wird schnell rückfällig
Nur zwei Wochen, nachdem er wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden war, soll sich ein 18-Jähriger aus Augsburg an einem 15-jährigen Mädchen vergangen haben. Welche Strafe ihm jetzt droht
Ein 18-Jähriger aus Augsburg ist vom Augsburger Amtsgericht zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah zwei sexuelle Übergriffe in der Nacht von dem 1. auf den 2. Januar dieses Jahres als erwiesen an. Damals hatte ein 15-jähriges Mädchen bei dem Mann in der Wohnung seiner Mutter übernachtet und mit ihm in einem Bett geschlafen. Zwei Mal soll der 18-Jährige in dieser Nacht Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen erzwungen haben – und dabei davon ausgegangen sein, dass die 15-Jährige schläft.
Juristisch stellt dies jeweils eine versuchte Vergewaltigung dar, da der 18-Jährige laut Anklage dachte, dass das Opfer nicht wach und daher nicht in der Lage war, einen „entgegenstehenden Willen“zu äußern. Auch soll der Mann bei den Übergriffen jeweils so vorgegangen sein, dass er die 15-Jährige dabei nach seiner Vorstellung nicht aufweckte. Tatsächlich war das Mädchen allerdings wach geworden, soll sich aber aus Angst vor körperlichen Angriffen des Angeklagten schlafend gestellt haben. Auch, da es wusste, dass dieser bereits wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in Untersuchungshaft gesessen hatte.
Vorgeschichte spielte sich laut Anklage so ab: Täter und Opfer kannten sich seit Jahren, erst vor den Sommerferien des Jahres 2016 nahmen sie aber wieder Kontakt zueinander auf. In dieser Phase hatten sie auch einmal einvernehmlichen Sex. Danach sagte die Teenagerin dem 18-Jährigen, dass sie nicht mehr mit ihm schlafen wolle und lediglich an einer Freundschaft interessiert sei. Am 1. Januar dieses Jahres wiederholte sie die Aussage.
Brisant für den Angeklagten: Erst am 19. Dezember 2016 war er nach Auskunft des Amtsgerichtes zu eiDie ner Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden, und zwar unter anderem wegen Vergewaltigung.
Die Zeit von September 2016 bis zum ersten Urteil im Dezember hatte er daher bereits in Untersuchungshaft verbracht. Seit Februar befindet er sich aufgrund des nun verhandelten Vorfalls, der sich nur zwei Wochen nach der ersten Verurteilung abspielte, erneut in U-Haft.
In dem jetzigen Prozess ging es jedoch nicht allein um den Vorwurf der versuchten Vergewaltigung. Als die Ermittler im Februar dieses Jahres die Wohnung des 18-Jährigen durchsuchten, stießen sie dort auf einen Laptop, auf dem sie diverse Bilddateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten fanden. Angeklagt war der 18-jährige Augsburger daher unter anderem auch wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderpornografischer und jugendpornografischer Schriften.
Im Prozess stritt der Angeklagte die Vorwürfe ab. Sein Anwalt Werner Kränzlein plädierte auf Freispruch. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richterin Angela Reuber glaubte dem 18-Jährigen nicht und verurteilte ihn unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung und den Bilddateien zu insgesamt vier Jahren Haft, wobei es das Urteil aus dem Dezember 2016 mit einbezog. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, und Strafverteidiger Kränzlein kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Damit wird der Fall vor dem Landgericht noch einmal neu aufgerollt.