Aus Eifersucht Pornofilm mit der Ex verschickt
Weil seine frühere Freundin einen Neuen hat, greift ein Aichacher zu rabiaten Mitteln – und muss dafür zahlen
Aichach Ein Pornofilmchen, das ihn zusammen mit seiner Ex-Freundin zeigt, verschickte ein 26-jähriger Aichacher übers Internet. Adressat war der neue Freund seiner Ex. Das Motiv des 26-Jährigen: Eifersucht. Gestern musste er sich vor dem Amtsgericht Aichach wegen der Verbreitung pornografischer Schriften, Verletzung des persönlichen Lebensbereichs und Vergehen nach dem Kunsturhebergesetz verantworten. Es war nicht das erste Mal, dass der Angeklagte aus Eifersucht zu rabiaten Mitteln griff.
Vor rund zwei Jahren lernte der Aichacher seine heutige Ex-Freundin über eine Singlebörse im Netz kennen. Schnell wurden die beiden ein Paar und zogen zusammen. Das Video entstand ein paar Monate, bevor die Beziehung im Frühjahr 2016 wieder in die Brüche ging. Beide hätten sie gerne Sexfilme gesehen und wären so auf die Idee gekommen, selber einen zu drehen, sagte der 26-Jährige vor Gericht. Ziemlich eifersüchtig reagierte er aber, als er merkte, dass „etwas im Busch“sein könnte. Als seine Freundin ihm tatsächlich den Laufpass gab, war er nicht nur enttäuscht. Seine Eifersucht wurde zusätzlich durch Fotos angefacht, die der neue Freund ihm über Facebook schickte. Sie zeigten seine Hand auf dem Hintern der Freundin. Quasi als Retourkutsche schickte daraufhin der 26-Jährige das Pornovideo an den „Neuen“. „Das würde ich nicht mehr machen“, sagte er gestern. Er habe sich bei seiner ExFreundin bei einem Treffen bereits entschuldigt. Der Angeklagte wirkte geknickt, als er sagte: „Es lief alles nicht so, wie es sollte.“
Es war nicht das erste Mal, dass er bei einer Ex-Freundin eifersüchtig reagierte. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung war er erst zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. So hatte er vor zwei Jahren eine frühere Ex-Freundin an den Oberarmen gepackt, um sie vom Gehen abzuhalten. Auch einen Freund von ihr hatte er bedroht. Er werde ihn umbringen, wenn er sie anfassen würde, hatte er ihm via Kurzmitteilungsdienst geschrieben.
Staatsanwalt Markus Eberhard hielt dem Angeklagten sein Geständnis zugute. Das Verschicken des Pornofilmes ohne Einverständnis der Ex-Freundin aber sei eine Verletzung des persönlichen Lebensbereichs. Und es sei nicht die erste Verfehlung: Er stand schon mehrmals vor Gericht. Anstelle einer Aufstockung der sechsmonatigen Bewährungsstrafe plädierte der Staatsanwalt für eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro (60 Tagessätze á 40 Euro). Eberhards Begründung: „Ich halte es für sinnvoll, wenn neben der Bewährungsstrafe auch eine sofort vollstreckbare Strafe verhängt wird.“
Der Anregung von Verteidiger Clemens Sandmeier, das Verfahren einzustellen, folgte das Gericht nicht. Der Anwalt plädierte daher dafür, die Bewährungsstrafe auf höchstens acht Monate zu erhöhen.
Dem schloss sich Richter Walter Hell wegen Verbreitung pornografischer Schriften, Verletzung des persönlichen Lebensbereichs und Vergehen nach dem Kunsturhebergesetz an. Als Auflage muss der Angeklagte 1200 Euro an den gemeinnützigen Verein SKM Augsburg zahlen. Der Richter zu dem Angeklagten: „Es wird langsam Zeit, dass Sie erwachsen werden.“Nach dem Prinzip „Auge um Auge, Zahn um Zahn“habe er es seiner Ex-Freundin heimzahlen wollen.