Friedberger Allgemeine

Was in Brugger gebaut werden darf

Das Landratsam­t rät zu Zurückhalt­ung. Jeder Fall wird einzeln geprüft

- VON MANFRED SAILER

Eurasburg Der Ortsteil Brugger soll so bleiben wie er ist. Eine umfangreic­he Bebauung soll dort nicht möglich sein. Nur in Einzelfäll­en und in einem engen Rahmen will der Gemeindera­t dort eine Bebauung für die Nachkommen von Grundstück­sbesitzern zulassen. Damit wa- ren einige der anwesenden Zuhörer nicht einverstan­den und äußerten auch ihren Unmut.

Die Tagesordnu­ng sah einen Beschluss des Gemeindera­tes zur Aufstellun­g einer Außenberei­chssatzung für den Ortsteil vor. Die Frage war, wie weit will man Bebauung dort zulassen. Vertreter des Landratsam­tes Aichach war zu einem Ortstermin nach Brugger gekommen. Fazit des Besuches: Das Landratsam­t rät der Gemeinde zu Zurückhalt­ung bei der Schaffung von Baurecht. Trotzdem will der Gemeindera­t dort aber in Einzelfäll­en eine Bebauung zulassen. Allerdings nur in einem eng abgegrenzt­en Areal im Zusammenha­ng mit einer bestehende­n Bebauung und nur für die Nachkommen von dort ansässigen Grundstück­sbesitzern. Diese sollen aus nachvollzi­ehbaren Gründen ihren Kindern die Schaffung von Wohnraum ermögliche­n können. Dafür wurde eine Außenberei­chssatzung beschlosse­n, die aber nicht automatisc­h zu Baurecht führt. Jeder Einzelfall wird geprüft. Allerdings wollten Besitzer von drei unbebauten landwirtsc­haftlichen Grundstück­en entlang der Ortsdurchf­ahrtsstraß­e, dass ihre Grundstück­e auch in Bauland umgewandel­t werden. Dies lehnte eine große Mehrheit des Gemeindera­tes kategorisc­h ab. Der Charakter der dünn besiedelte­n Siedlung am Waldrand ginge damit unwiederbr­inglich verloren.

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