Tod im Schwimmbad
Vor gut einem Jahr ertrank ein zehnjähriger Bub aus dem Kreis Augsburg in einem Freizeitbad. Nun sollte ein Richter entscheiden, wer schuld an der Tragödie ist
Augsburg Nach dem Schock und der Trauer ging es um die Frage der Schuld. Gut ein Jahr nachdem ein zehnjähriger Bub aus Langerringen (Kreis Augsburg) in einem Freizeitbad in Oberammergau auf dramatische Weise ums Leben kam, standen gestern in Garmisch-Partenkirchen zwei Bademeister vor Gericht. Hätten sie das Unglück verhindern können? Oder sogar müssen?
Es war der 2. Juli 2016. Zum Abschluss der Fußballsaison organisierte der Verein SpVgg Langerringen für seine E-Jugendmannschaft einen Ausflug. Die Fahrt mit einer Sommerrodelbahn wurde wegen Regens kurzfristig abgesagt, als Schlechtwetter-Alternative ging es nach Oberammergau ins dortige Freizeitbad „Wellenberg“. Auf über 40 000 Quadratmetern bietet dieses seinen Besuchern Badespaß mit mehreren Wasserbecken, Sauna und Rutschen.
Zehn Buben im Alter zwischen acht und zehn Jahren machten sich also mit ihren Betreuern auf den Weg – für den kleinen Lukas endete der Ausflug tödlich. Offenbar unbemerkt von seinen Spielkameraden
Ein Video zeigt, wie Lukas um sein Leben kämpft
und entgegen den Anweisungen der erwachsenen Begleiter wagte sich der Zehnjährige alleine zum großen Sportbecken des Bades. Ob er in dieses hineinsprang oder ob er im Trubel des mit über 600 Badegästen gut gefüllten Bades gestoßen wurde, ist unklar. Fakt ist: Lukas landete im Wasser. Er konnte zwar schwimmen, offensichtlich aber nicht gut genug.
Das Video einer Unterwasserkamera zeigt, wie der Bub um sein Leben kämpft. Immer wieder sinkt er zu Boden, kämpft sich wieder nach oben und hält seinen Kopf über Wasser, dann sinkt er wieder nach unten. Nach fünf Minuten bleibt er dort schließlich bewusstlos liegen. Nach weiteren acht Minuten zieht eine Frau den leblosen Körper nach oben und aus dem Wasser. Trotz sofortiger Wiederbelebungsmaßnahmen und einer intensivmedizinischen Weiterbehandlung im Krankenhaus stirbt er dort nach drei Tagen.
Gut ein Jahr später wurde nun versucht, den Fall strafrechtlich aufzuarbeiten. Die einfache Frage lautete: Wer ist schuld am Tod des minderjährigen Buben? Fünf Personen hatte die Staatsanwaltschaft zunächst im Visier: Drei Betreuer des Langerringer Sportvereins sowie zwei Bademeister des Oberammergauer Freizeitbades wurden wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Am ersten Prozesstag wurde das Verfahren gegen die drei Ehrenamtlichen aus Langerringen eingestellt. Ihre Anwälte hatten argumentiert, eine Verkettung unglücklicher Umstände habe zum Tod des Buben geführt, die Betreuer seien ihrer Aufsichtspflicht so gut wie irgend möglich nachgekommen. Richter Andreas Pfisterer sah das ähnlich. Wegen geringer Schuld stellte er das Verfahren ein, verdonnerte die drei Erwachsenen allerdings zu Geldauflagen in Höhe von zweimal 1500 und einmal 3000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen.
Blieben auf der Anklagebank bis gestern also noch die zwei Bademeister übrig, die am Tag der Tragödie im „Wellenberg“Dienst hatten. Warum hatten sie den Todeskampf des Buben nicht mitbekommen – obwohl sie zum Unfallzeitpunkt beide in einem Kontrollraum waren, in dem sie auf elf Bildschirmen das gesamte Geschehen in dem Bad verfolgen konnten? Vor Gericht wurde deutlich, warum: Als Lukas ertrank, versorgten die Bademeister ein blutendes Kind, ermahnten über Lautsprecher eine Gruppe wild rutschender Kinder und beobachteten ein kleines Kind ohne Schwimmflügel, das sich ohne Aufsichtsperson im Schwimmerbecken aufhielt.
Viel zu tun also für einen Zeitraum von zehn Minuten – in diesen hätte das Leben des Buben noch gerettet werden können, erklärte eine Rechtsmedizinerin.
Wie Kollegen der Angeklagten gestern aussagten, hätten sich die Bademeister des „Wellenbergs“schon lange vor dem Unfall bei der Gemeinde Oberammergau darüber beschwert, dass sie personell zu schlecht aufgestellt seien. Eine lückenlose Kontrolle des Badebetriebs sei mit zwei Mann unmöglich. Erst nach dem Unfall reagierte die Gemeinde – und stellte einen weiteren Bademeister ein. Richter Pfisterer stellte gestern daraufhin auch das Verfahren gegen die beiden Bademeister ein. Wegen „geringer Schuld“. Sie müssen als Auflage 3000 und 2400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen.