Zur Freiheit im Freistaat
Ein bayerischer Nationalfeiertag? Wenigstens einmalig zum 100. Geburtstag des Freistaats am 8. November 2018? So schön die Idee von SPD-Fraktionschef Rinderspacher auch war, so trocken war die Abfuhr, die er von Staatssekretär Eck erhielt. Zwar konnte sich die Staatsregierung zu der Aussage durchringen, dass sie „in den historischen Ereignissen vom 7./8. November 2018 eine der tiefsten und positivsten Zäsuren der bayerischen Geschichte im Verlauf der letzten zwei Jahrhunderte“sieht. Der Rest der Antwort aber ist amtsschimmelige Behördenlyrik, die in seltsamen Sätze gipfelt, in denen von „einer wissensbasierten Affirmation der Kernelemente der freiheitlichdemokratischen Grundordnung“die Rede ist.
Abgesehen davon, dass im Landtag kein Mensch glaubt, dass der brave Staatssekretär Eck sich diese Antwort selbst ausgedacht hat, muss festgehalten werden, dass sie insgesamt am Thema vorbeigeht. Ist unser schöner Freistaat nicht einmal frei genug, um sich zur Feier seiner Freiheit einmal in 100 Jahren ein Tag freizunehmen? Das ist die entscheidende Frage, die eben nicht beantwortet wird.
Historische Tatsache jedenfalls ist, dass der Revolutionär Kurt Eisner am 7. November 1918 weder im Innenministerium oder gar bei König Ludwig III. angefragt hat, ob er am 8. November 1918 den Freistaat Bayern proklamieren darf. So gesehen hat auch die SPD einen Fehler gemacht: Sie hätte nicht erst die Staatsregierung, sondern gleich den Landtag fragen sollen – so wie sich das gehört in einer Republik.