Erst fragen, dann fotografieren
Wenn du Bilder von anderen Menschen machst, musst du einige Regeln beachten. Genaueres erklärt dir Susanne Erdmann
Michael kennt diesen Witz: Anruf bei der Mordkommission: „Alarm, Alarm! Hier ist ein Einbruch begangen worden!“, meldet sich eine aufgeregte Stimme. „Ja, was rufen Sie denn da bei uns an? Für Einbrüche sind wir nicht zuständig. Wir sind die Mordkommission!“„Nein, nein, da bin ich richtig bei Ih nen“, erklärt die Stimme ner vös, „hier geht es um Leben und Tod. Der Einbrecher ist näm lich eine Katze und ich bin der Papagei.“
» Kennst du auch einen guten Witz? Schreib einfach an: capito@augsburger allgemeine.de In jedem Smartphone steckt heutzutage eine Kamera – das ist schon ganz schön praktisch. Denn du kannst ganz schnell und einfach Fotos schießen oder Videos drehen. Allerdings musst du dabei schon ein paar Regeln beachten, damit sich andere Menschen nicht gestört fühlen. Welche das sind, erklärt dir nun Benimm-Expertin Susanne Erdmann zusammen mit den Rechtsexperten unserer Zeitung.
● Grundrecht Hast du schon einmal den Begriff „Recht am eigenen Bild“gehört? So wird ein Recht genannt, das jeder Bürger in Deutschland hat. Das bedeutet: Er darf entscheiden, was mit einem Bild von ihm geschieht. Ob das Foto oder Video von ihm zum Beispiel veröffentlich werden darf. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre müssen auch die Eltern einwilligen.
● Erst fragen Stell dir mal vor, irgendjemand schießt einfach so ein Foto von dir, ohne dich zu fragen – wie fändest du das? Bestimmt nicht so toll. Und damit hast du auch recht. Denn ohne zu fragen Bilder von anderen Menschen zu schießen, gehört sich nicht. Sie gegen ihren Willen zu fotografieren ist ebenfalls nicht erlaubt. Daher ist es wichtig: Machst du von einem Menschen ein Foto, frag ihn vorher um Erlaubnis. Willst du aber zum Beispiel den Augsburger Rathausplatz fotografieren, musst du natürlich nicht jeden Passanten in deinem Kamerasucher fragen. Eine grobe Regel lautet: Steht eine Person im Mittelpunkt eines Bildes, muss sie gefragt werden. Ist sie Beiwerk, darfst du abdrücken. Allerdings ist es manchmal ganz schön schwierig zu sagen, wann etwas Beiwerk ist und wann nicht. Mit dieser Frage befassen sich deshalb auch häufig Gerichte.
● Veröffentlichen Viele Menschen zeigen ihre Bilder und Videos auf Internetplattformen wie Facebook und Instagram oder verschicken sie über WhatsApp. Solange sie nur Aufnahmen von sich selbst präsentieren, ist das in der Regel kein Problem. Denn sie besitzen ja das Recht an ihrem Bild. Wenn aber darauf auch andere Menschen zu erkennen sind, ist das etwas schwieriger. Ein Beispiel: Machst du ein Foto von dir und drei Freunden, darfst du das nur veröffentlichen, wenn auch deine Freunde und deren Eltern damit einverstanden sein. Möchtest du aber beispielsweise das schöne Foto vom Augsburger Rathausplatz auf Facebook oder Instagram posten, musst du nicht jeden aufgenommenen Passanten um Erlaubnis bitten. Beim Veröffentlichen gilt dieselbe Regel wie auch beim Fotografieren: Sind Personen auf einem Bild nur Beiwerk, dann musst du nicht extra ihre Erlaubnis einholen.
● Sich wehren Wenn dein „Recht am eigenen Bild“verletzt, dann kannst du dich dagegen wehren. Du kannst die Person zum Beispiel bitten, das Bild zu löschen. Wenn sie sich weigert, kannst du auch deine Eltern, deinen Lehrer oder die Polizei einschalten. Die Person kann dann von einem Gericht gezwungen werden, das Bild zu löschen.
● Vorsicht Wenn du Fotos von dir selbst machst oder machen lässt, überlege genau, ob du diese wirklich mit anderen teilen willst. Und noch wichtiger: Überlege genau, ob dir diese Fotos nicht irgendwann peinlich sein könnten. Sobald du die Bilder nämlich im Internet verbreitet hast, hast du keine Kontrolle mehr, wer die Fotos alles sieht. Und du weißt dann auch nicht, was die anderen Personen damit machen. Ob sie die Fotos zum Beispiel an andere Menschen weiterleiten. Übrigens: Fotos und Videos über Chats in WhatsApp-Gruppen zu verbreiten, bedeutet auch, sie zu veröffentlichen.
● Straftat Es ist auch verboten, ohne Erlaubnis peinliche Bilder von anderen Menschen zu machen jemand und zu verbreiten. Ebenfalls tabu: Bilder zu verschicken, die andere schlimm finden und sich davon gestört fühlen. Das können zum Beispiel Gewaltaufnahmen oder Bilder von nackten Menschen sein. Solche Bilder zu verbreiten und andere damit zu belästigen, kann sogar eine Straftat sein. Das heißt: Wer so etwas macht, der kann ganz gewaltigen Ärger bekommen. Leider kommt es trotzdem häufig vor, dass unerlaubt Bilder oder peinliche Videos von Personen verbreitet werden. Du kannst dir sicher vorstellen, wie schlimm sich das für die Opfer anfühlt.
● Übrigens Ärger kann es aber auch geben, wenn man nur einen Gegenstand fotografiert. Das haben ein paar Erwachsene in den vergangenen Tagen gelernt. Sie bekamen eine Anzeige. Bei der Bundestagswahl Ende September hatten sie nämlich ein Foto von ihrem ausgefüllten Wahlzettel gemacht und dieses Foto über das Internet anderen Menschen gezeigt. Das ist in Deutschland aber verboten. Denn bei Wahlen gilt das Wahlgeheimnis. Wer dagegen verstößt, dem droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. (lea, sli)
Mehr Infos zu Benimm-Expertin Susanne Erdmann findest du im Internet unter www.etikette-mitstil.de. Nächste Woche erfährst du an dieser Stelle, was du beim Thema Religionen beachten musst.