Haushaltshilfe anmelden
Bei der Minijob Zentrale müssen Auf traggeber eine Haushaltshilfe anmel den, die bis 450 Euro im Monat ver dient. „Angemeldete Minijobber im Privathaushalt sind renten und unfall versichert und haben die gleichen Arbeitnehmerrechte wie Vollzeit beschäftigte, also ein Recht auf be zahlten Urlaub und auf Entgeltfortzah lung im Krankheitsfall“, erklärt Piehl. Verzichtet der Auftraggeber darauf, kann das versicherungs und haf tungsrechtliche Folgen haften. Sollte in der Wohnung etwas zu Bruch gehen oder die Putzhilfe sich verletzen, greift kein Versicherungsschutz. Und laut Elke Wieczorek vom DHB Netzwerk Haushalt droht ein Bußgeld bis zu 5000 Euro. Das Anmelden geht einfach: Auf der Homepage der Minijob Zen trale (www.minijob zentrale.de) gibt es ein Formular den sogenannten Haushaltsscheck. Er muss von Arbeit geber und Arbeitnehmer ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Mini job Zentrale übernimmt dann die An meldung bei der Sozialversicherung. „Man sollte sich eine Erklärung un terschreiben lassen, dass das Einkom men der Putzhilfe monatlich 450 Euro nicht übersteigt“, rät Wieczorek. Denn verdient die Haushaltshilfe re gelmäßig mehr oder hat mehrere Mini jobs, werden Sozialversicherungs und Krankenkassenbeiträge fällig. Der Arbeitgeber benötigt dann eine Be triebsnummer und muss den Arbeitslohn versteuern. tmn