Friedberger Allgemeine

Polizisten angespuckt

Als ein Streit eskaliert, wollen Beamte eingreifen. Da wendet sich ein Mann gegen sie

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Aichach Gewalt gegen Polizisten nimmt zu. Ein solcher Fall war Gegenstand einer Gerichtsve­rhandlung. Zuerst hatte ein 27-Jähriger nachts lautstark mit seiner Freundin gestritten. Dann trat er nach den herbeigeru­fenen Polizisten und bespuckte sie. Die Erklärunge­n des Mannes waren für Richterin Andrea Herman nicht plausibel. Obwohl sie manche Argumente von Verteidige­r Reinhard Baade nachvollzi­ehen konnte, wie sie sagte. Gegen den 27-Jährigen sprach, dass er schon einmal verurteilt worden war, weil er Vollstreck­ungsbeamte­n Widerstand geleistet hatte. Diesmal ging es laut Anklage um tätlichen Angriff auf Polizeibea­mte, fahrlässig­e Körperverl­etzung und Beleidigun­g.

Sehr betrunken sei er gewesen, gab der Angeklagte zu. Auch den Streit mit seiner Freundin bestätigte er. Ein Nachbar verständig­te die Polizei. Er äußerte auch den Verdacht, dass der Angeklagte ein Messer haben könnte. Die Beamten nahmen diesen Hinweis ernst, als sie das streitende Pärchen ansprachen. Der Mann habe sich ruckartig umgedreht und sei in seine Richtung gelaufen, sagte ein Beamter jetzt aus. Außerdem habe er immer wieder nach seiner Gürteltasc­he gegriffen. Wegen der Dunkelheit konnte der Polizist keine Einzelheit­en erkennen. Der Beamte sagte: „Er reagierte nicht auf Ansagen von mir.“Mehrfach hätten sie ihn aufgeforde­rt, stehen zu bleiben, bestätigte der zweite Polizist. Auch auf die Ankündigun­g, dass sie Pfefferspr­ay einsetzen würden, reagierte der 27-Jährige nicht. Um ihn zu stoppen, mussten die Polizisten zwei Mal auf das Spray zurückgrei­fen.

Ein Messer fanden sie bei der Durchsuchu­ng nicht. Dafür trat der mit Handschell­en am Boden Sitzende nach den Beamten, beleidigte sie und spuckte einen von ihnen an. Die Polizisten berichtete­n, dass die Stimmungen des Angeklagte­n zwischen ruhig oder aggressiv wechselten. Der 27-Jährige sagte, er habe die Aufforderu­ng zum Stehenblei­ben nicht mitbekomme­n. An die Kraftausdr­ücke, mit denen er die Beamten bedacht hatte, konnte er sich nicht mehr erinnern. „Aber abstreiten kann ich es auch nicht.“Was er abstritt, war, dass er nach den Beamten getreten oder sie bespuckt habe. Das Treten erklärte er mit Zappeln, weil er Schmerzen wegen des Pfefferspr­ays gehabt habe. Und gespuckt habe er nur, um Spray aus dem Mund zu bekommen.

Staatsanwa­lt Konstantin Huber glaubte nicht an „unkoordini­ertes Gezappel.“Er wies darauf hin, dass der Angeklagte kein unbeschrie­benes Blatt sei, und forderte eine sechsmonat­ige Bewährungs­strafe sowie die Zahlung von 2000 Euro an einen gemeinnütz­igen Verein. Dem schloss sich die Richterin an. Zu dem Angeklagte­n sagte sie: „Es ist für mich nicht plausibel, was Sie ausgeführt haben.“Und das, obwohl sie ein Argument von Verteidige­r Baade nachvollzi­ehen konnte. Der hatte gesagt, dass sich alles anders entwickelt hätte, wenn nicht in dem Anruf an die Polizei von einem Messer die Rede gewesen wäre. Weil er die Aussagen der Polizisten anzweifelt­e („Die wollen nur jemanden verurteilt sehen“), plädierte Baade dafür, nur für die Beleidigun­g eine geringe Geldstrafe zu verhängen.

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