Polizisten angespuckt
Als ein Streit eskaliert, wollen Beamte eingreifen. Da wendet sich ein Mann gegen sie
Aichach Gewalt gegen Polizisten nimmt zu. Ein solcher Fall war Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Zuerst hatte ein 27-Jähriger nachts lautstark mit seiner Freundin gestritten. Dann trat er nach den herbeigerufenen Polizisten und bespuckte sie. Die Erklärungen des Mannes waren für Richterin Andrea Herman nicht plausibel. Obwohl sie manche Argumente von Verteidiger Reinhard Baade nachvollziehen konnte, wie sie sagte. Gegen den 27-Jährigen sprach, dass er schon einmal verurteilt worden war, weil er Vollstreckungsbeamten Widerstand geleistet hatte. Diesmal ging es laut Anklage um tätlichen Angriff auf Polizeibeamte, fahrlässige Körperverletzung und Beleidigung.
Sehr betrunken sei er gewesen, gab der Angeklagte zu. Auch den Streit mit seiner Freundin bestätigte er. Ein Nachbar verständigte die Polizei. Er äußerte auch den Verdacht, dass der Angeklagte ein Messer haben könnte. Die Beamten nahmen diesen Hinweis ernst, als sie das streitende Pärchen ansprachen. Der Mann habe sich ruckartig umgedreht und sei in seine Richtung gelaufen, sagte ein Beamter jetzt aus. Außerdem habe er immer wieder nach seiner Gürteltasche gegriffen. Wegen der Dunkelheit konnte der Polizist keine Einzelheiten erkennen. Der Beamte sagte: „Er reagierte nicht auf Ansagen von mir.“Mehrfach hätten sie ihn aufgefordert, stehen zu bleiben, bestätigte der zweite Polizist. Auch auf die Ankündigung, dass sie Pfefferspray einsetzen würden, reagierte der 27-Jährige nicht. Um ihn zu stoppen, mussten die Polizisten zwei Mal auf das Spray zurückgreifen.
Ein Messer fanden sie bei der Durchsuchung nicht. Dafür trat der mit Handschellen am Boden Sitzende nach den Beamten, beleidigte sie und spuckte einen von ihnen an. Die Polizisten berichteten, dass die Stimmungen des Angeklagten zwischen ruhig oder aggressiv wechselten. Der 27-Jährige sagte, er habe die Aufforderung zum Stehenbleiben nicht mitbekommen. An die Kraftausdrücke, mit denen er die Beamten bedacht hatte, konnte er sich nicht mehr erinnern. „Aber abstreiten kann ich es auch nicht.“Was er abstritt, war, dass er nach den Beamten getreten oder sie bespuckt habe. Das Treten erklärte er mit Zappeln, weil er Schmerzen wegen des Pfeffersprays gehabt habe. Und gespuckt habe er nur, um Spray aus dem Mund zu bekommen.
Staatsanwalt Konstantin Huber glaubte nicht an „unkoordiniertes Gezappel.“Er wies darauf hin, dass der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt sei, und forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe sowie die Zahlung von 2000 Euro an einen gemeinnützigen Verein. Dem schloss sich die Richterin an. Zu dem Angeklagten sagte sie: „Es ist für mich nicht plausibel, was Sie ausgeführt haben.“Und das, obwohl sie ein Argument von Verteidiger Baade nachvollziehen konnte. Der hatte gesagt, dass sich alles anders entwickelt hätte, wenn nicht in dem Anruf an die Polizei von einem Messer die Rede gewesen wäre. Weil er die Aussagen der Polizisten anzweifelte („Die wollen nur jemanden verurteilt sehen“), plädierte Baade dafür, nur für die Beleidigung eine geringe Geldstrafe zu verhängen.