Tod nach Sex Praktiken: Haftstrafe
Eine 46-jährige Frau starb im Februar in der Wohnung eines Mannes, nachdem er ihr schwere Verletzungen zugefügt hatte
Es war ein kurzer Satz, den Rainer M.* am Mittwoch im Landgericht fallen ließ. Thema war ein Unfall, den er 2004 hatte. Damals arbeitete er noch als Lkw-Fahrer. An jenem Tag kam er mit dem Lastwagen nach rechts von der Fahrbahn ab, eine Stimme im Ohr, sagte er im Gerichtssaal, hatte es ihm befohlen. „Ich habe den Zug danach nicht mehr ganz auf die Fahrbahn gebracht, er hing quer.“Der Satz bezog sich auf den Lkw-Unfall, er hätte aber genauso gut auf das Leben des Angeklagten gepasst, das danach nie wieder in geordneten Bahnen verlief. Immer wieder kam Rainer M. seither in die Psychiatrie, er wurde schwer alkoholkrank.
Am Freitag hat die 8. Strafkammer des Augsburger Landgerichts den 57-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt und zudem angeordnet, dass Rainer M. in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden soll. Im Februar dieses Jahres hatte Rainer M. einer 46-jährigen Freundin in seiner kleinen Wohnung in der Jakobervorstadt bei Sex-Praktiken so schwere Verletzungen zugefügt, dass sie daran verblutete. Hervorgerufen hatte die tödliche Verletzung im Intimbereich der Frau vermutlich ein ausladender Ring an der Hand des Angeklagten. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Plädoyer von Staatsanwalt Michael Nißl.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Rainer M. wegen Vergewaltigung mit Todesfolge angeklagt, war aber im Laufe des Prozesses von diesem Vorwurf abgerückt. Auch das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich nicht nachweisen lässt, dass beim Opfer, einer 46-jährigen Frau, ein entgegenstehender Wille bestand. Der Angeklagte, sagte die Kammervorsitzende » Susanne Riedel-Mitterwieser in der Urteilsbegründung, sei aufgrund seiner chronischen Schizophrenie und seines Alkoholkonsums in der Tatnacht nur eingeschränkt schuldfähig. Er habe sich auch geständig und reuig gezeigt. „Jeder im Gerichtssaal konnte erkennen, dass es Ihnen unendlich leidtut“, sagte Riedel-Mitterwieser.
Rainer M. hatte am ersten Verhandlungstag eine Verantwortung für den Tod der Frau eingeräumt, dem Vorwurf der Vergewaltigung aber widersprochen. Er hätte einen Krankenwagen rufen müssen, sagte er. Nach Angaben eines medizinischen Sachverständigen muss es mindestens fünf Stunden gedauert haben, ehe die Frau verblutet war. Am Mittwoch wiederholte Rainer
Der Angeklagte war psychisch krank
M., eine große Mitschuld an dem Tod der 46-Jährigen zu tragen. Die Frau war, wie der Angeklagte auch, schwer alkoholkrank gewesen. Sie hinterließ mehrere Kinder, einer ihre Söhne trat im Prozess als Nebenkläger auf. Für die Angehörigen, sagte seine Anwältin Marion Zech bei ihrem Plädoyer am Mittwoch, komme es gar nicht so sehr darauf an, wie der Angeklagte nun exakt verurteilt wird. Bei ihnen überwiege Fassungslosigkeit. Das Opfer, eine gebürtige Kenianerin, wurde im Prozess von einem früheren Partner als eigentlich liebenswerte Frau beschrieben, die jedoch im Laufe der Jahre immer tiefer in ihre Alkoholsucht abgerutscht sei, was auch zur Trennung führte.
Nach kurzer Absprache erklärte der Verteidiger von Rainer M., Marco Müller, dass sein Mandant auf Revision verzichten werde. Das Urteil der Strafkammer ist bereits rechtskräftig.