Nach Bluttat in U Haft
15-Jähriger sitzt nun in Herford. Er gilt als unbeschulbar. Doch was ist das?
4. Veranstaltung
Lotto:
3-5-18-31-37-45, Superzahl: 7 Klasse 1: unbesetzt (Jackpot 4330997,60 Euro); Klasse 2: 774481,00 ¤; Klasse 3: 7 744 ,80 ¤; Klasse 4: 2 868,40 ¤; Klasse 5: 132,30 ¤; Klasse 6: 34,90 ¤; Klasse 7: 15,40 ¤; Klasse 8: 9,10 ¤; Klasse 9: 5,00 ¤.
Spiel 77: 7770291
Klasse 1: unbesetzt
368 494,80 ¤). (Jackpot Lünen Nach der tödlichen Gewalttat an der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule im westfälischen Lünen ist der mutmaßliche Täter nun in ein Jugendgefängnis überstellt worden. Gegen den 15-Jährigen war bereits Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Wie berichtet soll der Jugendliche am Dienstag einen 14 Jahre alten Mitschüler erstochen haben.
Der 15-Jährige befindet sich jetzt in der Jugend-JVA Herford. Dort sitzt der Jugendliche in Untersuchungshaft. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Verfahren bei Jugendlichen mit besonderer Beschleunigung durchgeführt werden müssen. Die JVA verfügt auch über eine Schule. Wie der Jugendliche genau untergebracht werde, hänge von seinem Verhalten ab, sagte der Herforder Anstaltsleiter.
An der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule herrschte unterdessen weiter Trauer. Der Unterricht läuft aber regulär. Das 14 Jahre alte Opfer soll am Samstag in Lünen beerdigt werden.
Der 15-jährige mutmaßliche Täter galt als „unbeschulbar“. Doch was ist das eigentlich genau? „Juristisch gibt es die Kategorie unbeschulbar nicht“, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Schulministeriums. Laut Schulgesetz hat jeder Jugendliche ein Recht auf schulische Bildung – und auch eine Schulpflicht. Doch was, wenn Kinder sich einfach nicht in der Schule integrieren? Fallen Jugendliche immer wieder negativ auf, greifen „erzieherische Maßnahmen“. Die Lehrer ermahnen Schüler, sie bestellen die Eltern zum Gespräch ein oder der Schüler wird einer Unterrichtsstunde verwiesen.
Und wenn auch das nichts bringt? Dann gibt es schriftliche Verweise, die Versetzung des Schülers in eine Parallelklasse bis hin zur Entlassung aus der Schule oder im schlimmsten Fall dem Verweis von allen öffentlichen Schulen des Landes. Schulverweise sind gar nicht selten: Im Regierungsbezirk Arnsberg (3,6 Millionen Einwohner, dazu gehört Lünen) waren es im Schuljahr 2016/17 237. Funktioniere der Regelschulunterricht nicht, wird versucht, den betroffenen Jugendlichen im Einzelunterricht oder in kleinen Gruppen wieder fit zu machen.