Drei Promille im Auto
40-Jähriger trinkt aus Langeweile. Das bringt ihn vor Gericht
Aichach Aus Langeweile griff ein 40-Jähriger in der Freizeit zur Flasche. So auch an einem Wochenende im Oktober. Als er gegen Mitternacht mit dem Auto auf dem Heimweg war, geriet er in eine Verkehrskontrolle. Nun musste er sich am Amtsgericht wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verantworten. 3,1 Promille Alkohol hatte er im Blut, als die Polizeibeamten ihn erwischten. Ausfallerscheinungen zeigte er trotzdem nicht. Weder an der Fahrweise noch am Gang oder an der Sprache sei zu merken gewesen, wie viel Alkohol der Angeklagte intus hatte. Auch der Gedankenablauf sei geordnet gewesen, las Richter Walter Hell aus dem ärztlichen Bericht vor. Dass der Mann betrunken war, fiel den Polizisten erst auf, als er das Fenster herunterkurbelte. Hell mutmaßte: „Da hat’s den Polizisten umgeweht.“
Zunächst leugnete der 40–Jährige, dass er ein Alkoholproblem hat. Er gab jedoch zu, aus Langeweile öfter zu trinken. An dem Wochenende war es am Samstag vor allem Schnaps. Am Sonntag machte er mit Bier weiter, bevor er sich auf den Heimweg machte. Statt die anderthalb Kilometer zu Fuß zu gehen, stieg er ins Auto. „Das war dumm“, räumte er ein.
Verena Nagler, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, wertete die kurze Fahrstrecke zu seinen Gunsten. Ebenso, dass um diese Uhrzeit nur wenig Verkehr war. Gegen den Angeklagten sprachen aus ihrer Sicht der Grad der Alkoholisierung sowie eine Vorstrafe. Letztere war der Grund, weshalb Nagler sich für eine viermonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 100 Sozialstunden aussprach. Außerdem solle der Führerschein des Angeklagten weitere 18 Monate eingezogen bleiben.
Dem schloss sich der Richter an. Er sagte zu dem Angeklagten: „Ohne Ausfallerscheinungen mit drei Promille Auto fahren zu können, kann man nur, wenn man ein Alkoholproblem hat.“Hell riet dem Mann, sich diesem Problem zu stellen. Als Auflage muss der Angeklagte 1000 Euro an den Caritasverband zahlen, zu dessen Angeboten Suchtberatung gehört.