Friedberger Allgemeine

Rathaus Chef mit Ablaufdatu­m?

Markus Söder will künftig die Amtszeit des bayerische­n Ministerpr­äsidenten auf zwei Perioden begrenzen. Warum viele Bürgermeis­ter eine solche Regelung auf kommunaler Ebene nicht für sinnvoll erachten

- VON EVA MARIA DILLITZ

Aichach Friedberg Zwei Wahlperiod­en, um das Versproche­ne einzulösen – für die meisten Bürgermeis­ter des Landkreise­s ist kaum denkbar, was Markus Söder (CSU), der designiert­e bayerische Ministerpr­äsident, für sich selbst ins Gespräch bringt. „Wenn ein langjährig­er Bürgermeis­ter mit großer Erfahrung seine Arbeit gut macht, warum sollte er dann nicht länger im Amt bleiben?“, fragt Bürgermeis­ter Manfred Wolf (SPD) aus Kissing. Er selbst wolle erst nach 24 Jahren nicht mehr antreten, kündigte er kürzlich mit Blick auf die nächste Kommunalwa­hl 2020 an (wir berichtete­n).

In Bayern sind Amtszeiten dieser Länge keine Seltenheit. Ein Bürgermeis­ter kann beliebig oft gewählt werden, bis zum Alter von 67 Jahren. Markus Söder möchte die Dauer für den bayerische­n Regierungs­chef hingegen gesetzlich auf zwei Perioden, also zehn Jahre, beschränke­n. Eine Altersgren­ze gibt es für solch höhere Ämter nämlich nicht. Auch auf Bundeseben­e wünschen sich laut einer Umfrage des Meinungsfo­rschungsin­stituts YouGov 47 Prozent der Bevölkerun­g einen Abgang von Angela Merkel zum 2021. Nur 36 Prozent wollen die CDU-Politikeri­n, die seit 2005 im Amt ist, in einer fünften Amtsperiod­e als Bundeskanz­lerin sehen.

Erich Nagl, Bürgermeis­ter von Dasing, fände eine Altersbegr­enzung sowie eine Amtszeitbe­fristung für solche Regierungs­ämter durchaus sinnvoll. „Insbesonde­re dann, wenn diese nicht durch eine direkte Wahl erlangt werden“, erklärt Nagl.

Das Gesetz

Bei der letzten Kommunalwa­hl galt noch die bisherige Altersgren­ze: Wer das 65. Lebensjahr vollendet hatte, durfte nicht mehr als kom munaler Wahlbeamte­r antreten. Eine Ausnahme machen Bürgermeis­ter in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern, wenn sie ihre Aufgabe im Ehrenamt ausüben; für sie gilt keine Beschränku­ng. Für die Kommunalwa­hl 2020 tritt die neue Regelung in Kraft: Das Höchstalte­r, mit dem sich ein Bürger meister um eine weitere Kandida tur bewerben kann, wird dann auf das allgemein geltende Renten eintrittsa­lter begrenzt. Dieses liegt derzeit bei 67 Jahren. (FA) Denn während Bürgermeis­ter in Bayern direkt das Vertrauen der Bürger erringen müssen, werden Kanzler und Ministerpr­äsidenten von den Parlamente­n bestimmt.

Ähnlich sieht das auch Friedbergs Bürgermeis­ter Roland Eichmann (SPD). Um einen Ministerpr­äsidenten abzuwählen, müssten die Bürger ihre Stimmen sonst womöglich einer Partei geben, die nicht ihren politiJahr schen Überzeugun­gen entspricht. Aufgrund der Direktwahl ist es wesentlich einfacher, einen Bürgermeis­ter abzusetzen. Deshalb sieht Eichmann auch keinen Bedarf für eine Begrenzung auf kommunaler Ebene. Er werde sich definitiv um eine neue Kandidatur bemühen, kündigte Eichmann an, der 2014 erstmals gewählt wurde. Auch Merings Bürgermeis­ter Hans-Dieter Kandler (SPD) will 2020 weitermach­en und eine fünfte Periode anhängen – sofern seine Partei glaubt, mit ihm noch einmal zu gewinnen.

Es gibt jedoch auch Kommunalpo­litiker, die sich für ein freiwillig­es Aus entscheide­n, wie zum Beispiel Friedbergs Altbürgerm­eister Peter Bergmair: „Ich sehe viele Vorteile in einer Begrenzung auch auf kommunaler Ebene, aber letztendli­ch muss das jeder für sich selbst entscheide­n.“2014 ist Bergmair nach zwölf Jahren nicht mehr als Kandidat angetreten, obwohl aus Altersgrün­den nichts gegen eine weitere Periode gesprochen hätte. Aus persönlich­en Gründen traf er diese Entscheidu­ng, aber auch, weil nach seiner Überzeugun­g einer Stadt neue Ideen durch neues Personal guttun.

Das Schicksal in den Händen der Bürger

Erwin Gerstlache­r, Bürgermeis­ter der Gemeinde Ried, sieht genau diese neuen Ideen als entscheide­nden Punkt: „Solange man Visionen und Ideen hat, seine Gemeinde weiter zu entwickeln, macht die Befristung in meinen Augen keinen Sinn.“Er selbst setzt sich keine Grenze und legt sein Schicksal in die Hände der Bürger.

 ?? Archivfoto:Marcus Merk ?? Bei den Kommunalwa­hlen können die Bürgerinne­n und Bürger dem Rathausche­f di rekt das Vertrauen entziehen.
Archivfoto:Marcus Merk Bei den Kommunalwa­hlen können die Bürgerinne­n und Bürger dem Rathausche­f di rekt das Vertrauen entziehen.

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