Friedberger Allgemeine

Schnee gefällt in Schmiechen nicht jedem

Räumpflich­t sorgt für Ärger bei den Anwohnern, die diese lieber auf die Kommune übertragen wollen

- VON SANDRA LEDERER

Schmiechen Ein wichtiger Punkt auf der Agenda des Gemeindera­ts ist zu Beginn des neuen Jahres die Behandlung von Anliegen aus den Bürgervers­ammlungen. Häufig kommt dabei das Thema Winterdien­st auf den Tisch. Denn nach wie vor sind die Bürger in der Pflicht, die Gehwege vor ihren Grundstück­en frei von Schnee und Eis zu halten.

Diese Pflicht sollte in den Augen mancher Bürger in Schmiechen und Unterberge­n aber auf die Gemeinde übertragen werden. Ende 2017 wurde dazu in der Bürgervers­ammlung ein Antrag auf Änderung der Satzung zur Räumpflich­t von Gehwegen gestellt. Dabei stammt diese Pflicht nicht aus einer gemeindlic­hen Satzung, sondern aus dem Bayerische­n Straßen- und Wegegesetz, sodass dem Gemeindera­t hier die Hände gebunden sind. Zudem sei eine Übernahme der Räumpflich­t für die Gemeinde im Hinblick auf Kosten und Aufwand kaum zu leisten.

„Wenn wir dazu mal eine Hausnummer hätten, würde das viele abschrecke­n“, meint Bürgermeis­ter Josef Wecker. Denn die Ausgaben dafür müssten dann von allen Bürgern getragen werden.

Und so schlugen einige Gemeinderä­te vor, die möglichen Kosten zu erheben. Christian Mutter fände es gut, einen konkreten Wert zu haben. Man könne vielleicht bei erfahrenen Firmen anfragen, die Vergleichs­werte haben müssten. Wecker hielt dagegen, dass es bislang wohl keine Gemeinde gebe, die die Gehwege räumen lässt. Zunächst müsse man erst die Länge der Gehwege im Gemeindege­biet in Erfahrung bringen.

Das Angebot könne zudem auch nur eine grobe Schätzung sein, denn wie solle man den genauen Stundenauf­wand vorhersage­n können? Wolfgang Schuster warf die Frage in den Raum, warum man hierzu so viel Aufwand betreiben wolle. „Es gibt ein Gesetz, warum sollen wir also ein Angebot einholen? Um als einzige Gemeinde in Bayern die Gehwege zu räumen?“Letztlich einigten sich die Räte darauf, keine Änderungen am bestehende­n System vorzunehme­n, aber die Länge aller Gehwege in Schmiechen und Unterberge­n zu ermitteln. Die weiteren Anregungen aus den beiden Bürgervers­ammlungen konnten schneller abgehandel­t werden. Die erlaubte Geschwindi­gkeit in der Wankstraße in Schmiechen soll nicht wie vorgeschla­gen auf 30 Stundenkil­ometer reduziert werden. Dies mache auch in den Augen der Polizei keinen Sinn, zumal man dort aufgrund der 90-Grad-Abzweigung in den Alpenweg an sich schon nicht schnell fahren könne. Die Radwegverb­indung nach Prittrichi­ng wird aber eine Beschilder­ung erhalten.

Der Defibrilla­tor soll zudem künftig öffentlich zugänglich gemacht werden. Aktuell hängt das Gerät in der Schmiechac­hhalle, die aber nicht immer geöffnet ist. Ähnlich wie in Unterberge­n soll der Defibrilla­tor nun ins Feuerwehrh­aus umziehen. Über einen Knopf, der zugleich mit dem Notruf verbunden ist, können sich Bürger im Notfall Zugang verschaffe­n. Nicht mehr behandelt werden musste ein Antrag zur Straßenaus­baubeitrag­ssatzung, da hierzu aktuell die Staatsregi­erung an einer Lösung arbeitet. Deshalb sollen Kommunen auch bis auf Weiteres keine Bescheide mehr verschicke­n.

Weitere Themen im Gemeindera­t ● Haushalt 2018 Trotz einiger Investitio­nen, die im laufenden Jahr getätigt werden sollen, kommt die Gemeinde Schmiechen auch im Jahr 2018 ohne neuen Kredit aus. Das Haushaltsv­olumen beläuft sich auf insgesamt knapp 4,5 Millionen Euro. Erneut können bestehende Schulden abgebaut werden, sodass der Stand zum Ende des Jahres nur noch rund 160 000 Euro beträgt. Allerdings ist zur Finanzieru­ng aller Ausgaben voraussich­tlich eine Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von etwa 1,2 Millionen Euro nötig, was diese fast aufbrauche­n würde. Für 2019 könnte dann die Aufnahme eines kleinen Kredits anstehen. ● Kanalsanie­rung Noch im Februar werden die Arbeiten für den Ausbau der Kreisstraß­e ausgeschri­eben. Um den Aufwand für mögliche Sanierungs­arbeiten am Kanalsyste­m besser abschätzen zu können, wurde die Firma Weissenhor­n mit der Kamerabefa­hrung beauftragt. Grundsätzl­ich sind Gemeinden verpflicht­et, alle zehn Jahre eine Befahrung durchzufüh­ren, die letzte in Schmiechen fand 2005 statt. In einem weiteren Schritt ist diese zudem zur Erstellung eines Kanalkatas­ters nötig, die bereits für 2017 eingeplant war, aber aufgrund voller Auftragsbü­cher bei den Firmen nicht umgesetzt werden konnte.

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Foto: Sven Hoppe dpa/lby

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