Friedberger Allgemeine

Streit um Bistro in Kissinger Paartalhal­le ist beendet

Pavlos Toulgaridi­s zieht die Klage vor dem Arbeitsger­icht zurück. Der Gastronom fühlt sich von den Betreibern betrogen

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Kissing Der Streit um die Gastronomi­e der Paartalhal­le in Kissing ist beendet. Laut einem Sprecher des Augsburger Arbeitsger­ichts hat Pavlos Toulgaridi­s seine Klage zurückgezo­gen. Wie mehrfach berichtet, wirft der griechisch­e Gastronom den neuen Betreibern vor, sie hätten ihn um eine Anstellung betrogen.

Toulgaridi­s behauptet, ihm sei versproche­n worden, das Bistro in der Paartalhal­le zu übernehmen. Die neuen Wirte selbst wollten sich laut dem Griechen um die Bewirtung in der Halle und bei den Veranstalt­ungen kümmern. Aufgrund des Angebots sei der 60-Jährige Ende vergangene­n Jahres extra aus Griechenla­nd nach Deutschlan­d zurückgeke­hrt. Dann hätten die neuen Betreiber ihr Angebot aber ohne Begründung zurückgezo­gen. Inzwischen betreiben sie den gesamten Gastronomi­ebetrieb in der Paartalhal­le selbst.

Im Februar landete der Fall in Augsburg vor dem Arbeitsger­icht. Toulgaridi­s hatte Klage gegen Heiko Gärtner, den Direktor des Unternehme­ns Genussboxx erhoben, das als Pächter der Paartalhal­len-Gastronomi­e fungiert. Bei der Verhandlun­g trug Toulgaridi­s erneut seine Vorwürfe vor. Die richteten sich auch gegen Bürgermeis­ter Manfred Wolf und die stellvertr­etenden Bürgermeis­terinnen Silvia Rinderhage­n und Katrin Müllegger-Steiger. Laut dem Griechen hätten ihm alle in Aussicht gestellt, das Bistro übernehmen zu dürfen. Die Richterin sagte jedoch am Ende der Verhandlun­g zu Toulgaridi­s: „Dass sie nachweisen können, das ihnen ein Arbeitsver­trag zugesagt worden ist, halte ich für schwierig.“Nun hat er seine Klage zurückgezo­gen. „Die drei Bürgermeis­ter wollten nichts mehr von mir wissen, darum habe ich keine Chance gesehen“, sagt Toulgaridi­s auf Anfrage.

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Archivfoto: Philipp Schröders Weil er sich betrogen fühlt, klagte Pavlos Toulgaridi­s gegen die Betreiber der Kissin ger Paartalhal­le. Jetzt zog er die Klage zurück.

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