Freie Wähler: Chef Aiwanger bezieht Stellung
Darum muss jetzt die Wahl des Landtagskandidaten im Stimmkreis Augsburg-West wiederholt werden
Am Sonntag, 14. Oktober, ist Landtagswahl in Bayern. Die Freien Wähler wollen wieder den Einzug ins Maximilianeum erreichen. Da darf es zuvor keine Stolperfallen in den eigenen Reihen geben und auch kein juristisches Scharmützel. Aus diesem Grund soll nun auch die umstrittene Nominierungsversammlung des Landtagsabgeordneten der Freien Wähler im Stimmkreis Augsburg-West wiederholt werden. Darauf dringt Hubert Aiwanger, der Chef der Freien Wähler. Er hat jetzt Position zu den Vorgängen im Stimmkreis Augsburg-West bezogen, die unterm Strich dem Gesamtergebnis der Freien Wähler hätten gefährlich werden können: „Wir sehen uns gezwungen, auch im Interesse des Wahlerfolgs für ganz Schwaben, formale Fehler zu korrigieren. Dies ist mit einer zeitnahen Wiederholung der Aufstellungsversammlung zu erreichen.“Der Landesvorstand habe daher nach Artikel 28 Absatz 3 des Bayerischen Landeswahlgesetzes beschlossen, dass gegen den Beschluss der Nominierungsversammlung
Einspruch erhoben werde. Dies habe zur Folge, dass die Nominierungsversammlung zu wiederholen ist.
Am Samstag hatte sich der Landesvorstand mit den Vorgängen der Nominierungsversammlung des Wahlkreises 702 Augsburg StadtWest befasst. Dabei sei festgestellt worden, dass es bei der Aufstellungsversammlung formale Fehler gegeben habe, die eine Wiederholung der Aufstellungsversammlung erforderlich machen würden.
Bei der Versammlung hatte sich Peter Grab mit 20:14 Stimmen gegen Regina Stuber-Schneider durchgesetzt. Der WSA-Stadtrat und Ex-Bürgermeister gehört nicht zu den Freien Wählern, im Gegensatz zu seiner unterlegenen Kontrahentin. Der juristische Streit dreht sich darum, ob 13 WSA-Mitglieder bei der Nominierungsversammlung in Hirblingen wahlberechtigt gewesen waren. Sie hatten an der Wahl teilgenommen. Dies hat jetzt der Landesvorstand moniert.