Mann tauscht Sex Fotos mit Elfjähriger
Ein 31-Jähriger lernte Mädchen über Spieleportal im Internet kennen. Nun muss er ins Gefängnis
Es begann harmlos. Die damals elf Jahre alte Emilia (Name geändert) aus der Nähe von Ludwigsburg (Baden-Württemberg) lernte den Angeklagten auf einer Spieleplattform oder einem Familienchat im Internet kennen. Man plauderte, tauschte die Handynummern aus und chattete über WhatsApp weiter.
Plötzlich verlangte der heute 31-jährige Mann, das Mädchen möge ihm doch zehn bis 20 intime Fotos von sich schicken – angeblich mit der Drohung, sonst Bilder von Emilia frei ins Internet zu stellen. Eingeschüchtert folgte das Mädchen der Aufforderung, sandte dem Mann mehrere Fotos und sogar ein pornografisches Video. Der Mann „revanchierte“sich mit Sex-Fotos von ihm. Das war im Oktober 2016. Als Emilias Eltern die Bilder auf dem Handy ihrer Tochter entdeckten, gingen sie zur Polizei. Gestern stand der 31-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor einem Jugendschutzgericht unter Vorsitz von Bernhard Kugler.
Der Richter machte dem vielfach, auch wegen Gewaltdelikten vorbestraften Angeklagten gleich zu Beginn deutlich, dass er mit einer milderen Strafe rechnen könne, wenn er durch ein Geständnis dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspare. Der Angeklagte gab seine eigene Version der Geschehnisse zu Protokoll. Danach habe er Emilia auf einem Chatportal für Erwachsene kennengelernt. „Sie hat sich als 18-Jährige ausgegeben“, behauptete er. Ihr wahres Alter habe er nicht gekannt. Sie habe sogar Geld von ihm für Fotos verlangt. Geschickt habe sie ihm kein einziges Bild.
Die Kripo, so sagte ein Ermittler aus, hatte gelöschte Fotos wieder rekonstruieren können. Und auf einem Sex-Foto des Angeklagten, das er an das Mädchen geschickt hatte, war deutlich eine Tätowierung auf seiner Hand zu erkennen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hörte das Gericht auch das Mädchen an. Seine Aussage und die polizeilichen Ermittlungen waren für Staatsanwältin Beate Christ Beweis genug, um eine Verurteilung zu fordern. Für den Angeklagten sei klar gewesen, dass es sich bei seiner Chatpartnerin um ein Kind handeln müsse. Das Gericht verurteilte den 31-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von 16 Monaten. Straferschwerend wurde bewertet, dass der Angeklagte dem Mädchen die „sehr, sehr belastende“Aussage nicht erspart habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In einem ähnlich gelagerten Fall mit weitaus gravierendem Strafvorwurf, der derzeit vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt wird, muss ein 42-jähriger Mann mit einer hohen Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung rechnen. Wie berichtet, wird ihm vorgeworfen, mit einer Zwölfjährigen, die er im Internet kennenlernte, eine sexuelle Beziehung eingegangen zu sein, bei der er über 20 mal Geschlechtsverkehr in allen Variationen mit dem Kind gehabt haben soll. Er sagte im Prozess, das Mädchen habe das so gewollt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft zwei Haftstrafen von insgesamt neuneinhalb Jahren und die anschließende Sicherungsverwahrung beantragt. Zwei einzelne Strafen in einem Urteil sind deshalb notwendig, weil der Angeklagte im Zeitraum der Beziehung zu dem Kind vom Amtsgericht schon einmal wegen sexuellen Missbrauchs in einem anderen Fall verurteilt worden war. Die Jugendkammer wird ihr Urteil voraussichtlich Ende April sprechen.