Gülle im Wasserschutzgebiet
Auf den Feldern rund um den Hochbehälter in Mering wird der Dünger aus Tierkot ausgebracht, teilweise unmittelbar hinter den Schildern. Spaziergänger sind deshalb besorgt. Was das Landratsamt dazu sagt
Mering Michael Piegsda geht gerne mit seinem Hund bei Meringerzell spazieren. Dabei liegen die Feldwege rund um den Hochbehälter und Tiefbrunnen am Spielberg auf seiner Route. „Das ist eine schöne Strecke“, sagt der Meringer. Allerdings stinkt ihm bei seinen Ausflügen eines gewaltig. Regelmäßig werde auf den Feldern dort Gülle ausgebracht. Unmittelbar hinter den Schildern, die die Gegend als Wasserschutzgebiet ausweisen. „Ich putze mir mit dem Wasser die Zähne und ich dusche damit“, gibt Piegsda zu bedenken. Die Güllewagen habe er bereits im vergangenen Jahr beobachtet. Er habe auch die Mitarbeiter des Wasserwerks darauf angesprochen, aber keine befriedigende Antwort bekommen. „Es hat nichts genützt.“
Ernst Haile ist Kreisvorsitzender des Bund Naturschutz. Er sagt: „Meiner Erfahrung nach wissen die Landwirte, was sie dürfen, und in der Regel halten sie das auch ein.“Allerdings sieht er grundsätzlich mehrere Probleme beim Ausbringen von Gülle. In der Nähe von Teichen, Flüssen oder Gräben käme es immer wieder vor, dass die Düngemischung ins Wasser gerät. Der hohe Nitratgehalt bringe das ökologische Gleichgewicht durcheinander und schade den Pflanzen, Amphibien und Fischen.
Auch die Aufbringung auf Wiesen sieht der Naturschützer kritisch. „Für jede Art von Wiesenkräutern ist der Nitratgehalt schädlich.“Die Gülle fördere das Wachstum der Gräser, die die Landwirte als Futtermittel benutzen, doch die biologische Vielfalt werde beeinträchtigt. Laut Haile wird seit Jahren immer mehr Gülle ausgefahren. Der Grund: Die Zahl der Biogasanlagen sei im gleichen Zeitraum deutlich gestiegen. Diese werden unter anderem mit tierischen Exkrementen betrieben, der Gärrest wird nachher auf den Feldern ausgebracht.
Haile kritisiert auch, dass die Landwirte Mastbetriebe nicht „flächenbezogen“bauen müssen. Zur Erklärung: Ein Hofinhaber, der nur über wenige Felder verfügt, darf dennoch einen großen Maststall errichten. Er muss dann schauen, wo er die Hinterlassenschaften der Nutztiere ausbringt. „Die großen Mastbetriebe erzeugen einen hohen Gülle-Druck“, sagt Haile. Es gebe bereits Gebiete, in denen das Grundwasser übermäßig mit Nitrat belastet sei, beispielsweise in Niederbayern und im Landkreis Donau-Ries. „Das ist schädlich für den Menschen, vor allem für Kleinkinder.“
Im Hinblick auf Meringerzell heißt es beim Landratsamt, dass es zulässig ist, im Wasserschutzgebiet Gülle auszubringen – zumindest in bestimmten Bereichen und zu bestimmten Zeiten. Demnach ist das Gebiet rund um die zwei Tiefbrunnen beim Hochbehälter in zwei Arten von Schutzzonen eingeteilt. Befindet sich das Feld in der „engeren Zone“darf zu keiner Zeit Gülle ausgebracht werden. Aber es gibt noch eine „weitere Zone“, in der das Aufbringen unter Beachtung von Sperrfristen und der bedarfsgerechten Düngeverordnung zulässig ist. Im konkreten Fall bestätigt das Landratsamt, dass auf den Feldern rund um den Hochbehälter in der weiteren Zone zurzeit unter diesen Voraussetzungen gedüngt werden darf.
Auf die Frage, ob durch Gülle im Wasserschutzgebiet eine vermehrte Nitratbelastung im Grundwasser drohe, antworten die Experten: „Der Landwirt darf nur standort- und bedarfsgerecht düngen. Das heißt, die Düngung muss komplett von den Pflanzen aufgenommen werden. Dann ist garantiert, dass nichts in das Grundwasser gelangen kann.“
Merings Wassermeister Norbert Gerlsbeck sagt, dass die Landwirte sich in den Schutzzonen genau an die Vorgaben hielten. Zudem verweist er auf die Eigenüberwachungsverordnung, an die er und seine Mitarbeiter gebunden seien. „Wir sind verpflichtet, einen Verstoß zu melden“, erklärt Gerlsbeck. Die Verordnung beinhalte unter anderem regelmäßige Betriebs- und Funktionskontrollen sowie Messungen und Untersuchungen. Bei beiden Tiefbrunnen, der nördliche befindet sich auf dem Gelände des Hochbehälters, sei der Fassungsbereich vorschriftsgemäß eingezäunt. Für die engere Schutzzone gebe es keine eigene Kennzeichnung, aber die Landwirte wüssten, bis zu welcher Grenze sie düngen dürften.
„Wir sind verpflichtet, einen Verstoß zu melden.“Wassermeister Norbert Gerlsbeck