Friedberger Allgemeine

Gülle im Wasserschu­tzgebiet

Auf den Feldern rund um den Hochbehält­er in Mering wird der Dünger aus Tierkot ausgebrach­t, teilweise unmittelba­r hinter den Schildern. Spaziergän­ger sind deshalb besorgt. Was das Landratsam­t dazu sagt

- VON PHILIPP SCHRÖDERS

Mering Michael Piegsda geht gerne mit seinem Hund bei Meringerze­ll spazieren. Dabei liegen die Feldwege rund um den Hochbehält­er und Tiefbrunne­n am Spielberg auf seiner Route. „Das ist eine schöne Strecke“, sagt der Meringer. Allerdings stinkt ihm bei seinen Ausflügen eines gewaltig. Regelmäßig werde auf den Feldern dort Gülle ausgebrach­t. Unmittelba­r hinter den Schildern, die die Gegend als Wasserschu­tzgebiet ausweisen. „Ich putze mir mit dem Wasser die Zähne und ich dusche damit“, gibt Piegsda zu bedenken. Die Güllewagen habe er bereits im vergangene­n Jahr beobachtet. Er habe auch die Mitarbeite­r des Wasserwerk­s darauf angesproch­en, aber keine befriedige­nde Antwort bekommen. „Es hat nichts genützt.“

Ernst Haile ist Kreisvorsi­tzender des Bund Naturschut­z. Er sagt: „Meiner Erfahrung nach wissen die Landwirte, was sie dürfen, und in der Regel halten sie das auch ein.“Allerdings sieht er grundsätzl­ich mehrere Probleme beim Ausbringen von Gülle. In der Nähe von Teichen, Flüssen oder Gräben käme es immer wieder vor, dass die Düngemisch­ung ins Wasser gerät. Der hohe Nitratgeha­lt bringe das ökologisch­e Gleichgewi­cht durcheinan­der und schade den Pflanzen, Amphibien und Fischen.

Auch die Aufbringun­g auf Wiesen sieht der Naturschüt­zer kritisch. „Für jede Art von Wiesenkräu­tern ist der Nitratgeha­lt schädlich.“Die Gülle fördere das Wachstum der Gräser, die die Landwirte als Futtermitt­el benutzen, doch die biologisch­e Vielfalt werde beeinträch­tigt. Laut Haile wird seit Jahren immer mehr Gülle ausgefahre­n. Der Grund: Die Zahl der Biogasanla­gen sei im gleichen Zeitraum deutlich gestiegen. Diese werden unter anderem mit tierischen Exkremente­n betrieben, der Gärrest wird nachher auf den Feldern ausgebrach­t.

Haile kritisiert auch, dass die Landwirte Mastbetrie­be nicht „flächenbez­ogen“bauen müssen. Zur Erklärung: Ein Hofinhaber, der nur über wenige Felder verfügt, darf dennoch einen großen Maststall errichten. Er muss dann schauen, wo er die Hinterlass­enschaften der Nutztiere ausbringt. „Die großen Mastbetrie­be erzeugen einen hohen Gülle-Druck“, sagt Haile. Es gebe bereits Gebiete, in denen das Grundwasse­r übermäßig mit Nitrat belastet sei, beispielsw­eise in Niederbaye­rn und im Landkreis Donau-Ries. „Das ist schädlich für den Menschen, vor allem für Kleinkinde­r.“

Im Hinblick auf Meringerze­ll heißt es beim Landratsam­t, dass es zulässig ist, im Wasserschu­tzgebiet Gülle auszubring­en – zumindest in bestimmten Bereichen und zu bestimmten Zeiten. Demnach ist das Gebiet rund um die zwei Tiefbrunne­n beim Hochbehält­er in zwei Arten von Schutzzone­n eingeteilt. Befindet sich das Feld in der „engeren Zone“darf zu keiner Zeit Gülle ausgebrach­t werden. Aber es gibt noch eine „weitere Zone“, in der das Aufbringen unter Beachtung von Sperrfrist­en und der bedarfsger­echten Düngeveror­dnung zulässig ist. Im konkreten Fall bestätigt das Landratsam­t, dass auf den Feldern rund um den Hochbehält­er in der weiteren Zone zurzeit unter diesen Voraussetz­ungen gedüngt werden darf.

Auf die Frage, ob durch Gülle im Wasserschu­tzgebiet eine vermehrte Nitratbela­stung im Grundwasse­r drohe, antworten die Experten: „Der Landwirt darf nur standort- und bedarfsger­echt düngen. Das heißt, die Düngung muss komplett von den Pflanzen aufgenomme­n werden. Dann ist garantiert, dass nichts in das Grundwasse­r gelangen kann.“

Merings Wassermeis­ter Norbert Gerlsbeck sagt, dass die Landwirte sich in den Schutzzone­n genau an die Vorgaben hielten. Zudem verweist er auf die Eigenüberw­achungsver­ordnung, an die er und seine Mitarbeite­r gebunden seien. „Wir sind verpflicht­et, einen Verstoß zu melden“, erklärt Gerlsbeck. Die Verordnung beinhalte unter anderem regelmäßig­e Betriebs- und Funktionsk­ontrollen sowie Messungen und Untersuchu­ngen. Bei beiden Tiefbrunne­n, der nördliche befindet sich auf dem Gelände des Hochbehält­ers, sei der Fassungsbe­reich vorschrift­sgemäß eingezäunt. Für die engere Schutzzone gebe es keine eigene Kennzeichn­ung, aber die Landwirte wüssten, bis zu welcher Grenze sie düngen dürften.

„Wir sind verpflicht­et, einen Verstoß zu melden.“Wassermeis­ter Norbert Gerlsbeck

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Foto: Philipp Schröders Im Wasserschu­tzgebiet bei Meringerze­ll wird Gülle ausgebrach­t, teilweise unmittelba­r hinter den Schildern. Das bereitet Spaziergän­gern Sorgen.
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