Meringer Räte ringen um Ausnahmeregelungen
Bauherren fürchten am Neubaugebiet „Oberfeld 1“Überschwemmung durch Starkregen. Bürgermeister Hans-Dieter Kandler warnt jedoch vor unnötiger Panikmache
Mering Die Marktgemeinderäte haben es nicht immer leicht, wenn sie über Bauanträge entscheiden müssen. Am Montagabend in der Bauausschusssitzung gewann der ein oder andere Rat jedenfalls sicherlich nicht viele Freunde dazu. „Heute ist so ein Tag, da machen wir uns wieder nur Feinde bei den Bürgern“, stellte Georg Resch, Vorsitzender der CSU-Marktgemeinderatsfraktion, fest. Vor allem die Ausnahmeregelungen für die Bauanträge am Neubaugebiet „Oberfeld I“sorgten für längere Diskussionen.
Im Vorfeld der Sitzung waren die Gemeinderäte vor Ort und besprachen mit den Anliegern am Oberfeld die Situation. Zwei Bauherren wollen dort ihre Gebäude etwas höher über der Straße errichten, als im Bebauungsplan vorgesehen. Der Antragsteller möchte 30 Zentimeter höher bauen und wäre damit 16 Zentimeter über dem Straßenniveau. Zum einen ist so eine barrierefreie Bauweise gewährleistet und zugleich auch das Gebäude bei Starkregen vor eventuellen Überschwemmungen gesichert.
Bei dem anderen Verfahren wollen die Bauherren die angesetzte Höhenlage von 518,30 Meter um 70 Zentimeter auf 519 Meter anheben. Auch hier werden die Befürchtungen von Wasserschäden im Falle von Starkregen als Begründung angegeben. „Ich wusste gar nicht, dass das Oberfeld ein Hochwassergebiet ist“, sagte Bürgermeister Hans-Dieter Kandler scherzhaft. Er erläuterte, dass man bereits einem anderen Bauherrn eine Ausnahme von 20 Zentimetern erteilt habe und nun darauf Bezug genommen werde. „Da waren wir gutmütig und jetzt müssen wir damit leben, dass sich die anderen Bauherren an diesem Fall ein Beispiel nehmen“, sagte Kandler. Sein Fraktionskollege Wolfgang Bachmeir warnte ebenfalls davor, dass nun für alle anderen Bauherren im Oberfeld das gleiche Recht gelten müsse, wenn man hier über 70 Zentimeter Überschreitung gewähre. „Ich bin dafür, dass wir uns auf einen Kompromiss einigen und einen Richtwert von 30 Zentimetern als Ausnahme festlegen“, sagte er.
Auch Georg Resch forderte: „Gleiches Recht für alle.“Man habe auch bei den Anträgen des Bauträgers andere Höhenlagen zugelassen. „Das muss dann auch für unsere Meringer Bürger gelten.“Er betonte, dass die Straße von vorneherein zu hoch gebaut wurde.
Götz E. Brinkmann, selbst in Nachbarschaft zum Neubaugebiet wohnhaft, verstand die Bedenken nicht: „Ich sehe hier keinen Sinn, warum man hier vor Hochwasser warnt.“Er zeigte sich aber zu Zugeständnissen bereit und sprach sich für eine Kompromisslösung von 20 Zentimetern Überschreitung aus. Schließlich einigten sich die Räte für den Vorschlag von Wolfgang Bachmeir und gewährten eine Überschreitung von 30 Zentimeter. Die 70 Zentimeter des Antragsstellers wurden mit 11:2 Stimmen abgelehnt.
Kontrovers diskutiert wurde auch der Antrag einer Unternehmerin aus St. Afra. Sie will dort ihr Ingenieurbüro, das sich in einem Wohngebiet befindet, erweitern. Ihr Büro befindet sich im Wohnhaus und ermöglicht ihr somit, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, erläuterte Bürgermeister Kandler. Sie sei bereits auf der Suche nach geeigneten Gewerberäumen in der Nähe gewesen, aber dies ohne Erfolg. Deshalb will die Antragstellerin nun an ihr Haus einen 9,47 Meter hohen Anbau erstellen, Teile der Terrasse sollen überbaut und im Dach eine sogenannte Spanngaube errichtet werden. Sowohl die geplante Dachform, Flach- statt Satteldach, als auch die Gaube, die nach Auffassung der Verwaltung in der Größe keine Gaube mehr ist, sind nicht mit dem Bebauungsplan konform. Zudem wird die Höhe des Gebäudes mit 9,47 Meter um zwei Me- ter überschritten. Auch fehlt ein Stellplatznachweis.
Für Götz E. Brinkmann stellt das Vorhaben eine zu massive Überschreitung des geltenden Bebauungsplans dar. „Ich gebe zu Bedenken, dass bei vier Mitarbeitern auch vier Stellplätze und dann noch weitere für Besucher notwendig werden.“Georg Resch pflichtete ihm bei: „Ich denke auch, dass das Büro noch weiter wachsen wird und der Anbau dann schon in kurzer Zeit wieder zu klein ist.“Für Irmgard Singer-Prochazka waren vor allem die Bedenken der Nachbarn ausschlaggebend, die eine massive Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre fürchten: „Ich kann die Einwände durchaus verstehen, wenn da plötzlich eine große Glasfront entsteht, die den vollen Blick auf das Nachbargrundstück gewährt.“Einstimmig wurde der Antrag auf Vorbescheid abgelehnt.
Das dritte große Thema des Abends war die geplante Sichtschutzwand einer Bauherrin im Bereich des Sommerkellers. Schon einmal hatte sie im Bauausschuss ihre Pläne vorgelegt und war mit dem 1,90 Meter hohen Zaun aus Blechelementen und einem schmiedeeisernen Zufahrtstor bei den Räten auf Ablehnung gestoßen.
Nun soll der Sichtschutz um zehn Zentimeter reduziert werden. Zudem belegen Bilder, dass im Gebiet unterhalb des Sommerkellers bereits andere Bauherren ebenfalls Sichtschutzzäune und meterhohe Hecken um ihre Grundstücke herum angelegt haben. „Wir können doch nicht nur weil andere auch Unrecht getan haben, alles hier jetzt genehmigen“, wandte Resch ein. Er plädierte dafür, sich an die bestehenden Regelungen von 1,10 Meter Höhe für Zäune zu halten.
Auch Klaus Becker (Grüne) betonte: „Wir haben schon einmal abgelehnt und da hat sich nichts Wesentliches geändert.“Er wies darauf hin, dass die Einfriedung Kleintieren keinen Durchlass mehr ermögliche. „Hier wird das Gelände mit dem Zaun regelrecht eingebunkert.“Mit knapper Mehrheit von sieben zu sechs Stimmen wurde der Antrag abgelehnt. Bürgermeister Kandler beantragte jedoch einen Empfehlungsbeschluss auf Aufhebung des Bebauungsplanes, der vom Gemeinderat abgestimmt werden muss.