Polizist kämpft um seinen Ruf
Beamter hatte Kontakt zu Reichsbürger von Georgensgmünd
Ansbach Nach den tödlichen Schüssen eines „Reichsbürgers“auf einen Polizisten in Georgensgmünd wurde er vom Dienst suspendiert – nun kämpft ein Hauptkommissar um seinen Ruf. Er wolle in den Polizeidienst zurückkehren, sagte der 52-Jährige am Mittwoch am Rande eines Gerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht in Ansbach. Und er verwahrte sich gegen den Vorwurf, von der Gefährlichkeit des „Reichsbürgers“Wolfgang P. gewusst zu haben. Sonst hätte er seine Kollegen gewarnt, sagte er.
Die Staatsanwaltschaft hatte den 52-Jährigen ursprünglich wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung im Amt durch Unterlassen angeklagt. Der Beamte hatte privat Kontakt zu P. gehabt. Nach Ansicht der Anklagebehörde wusste er dadurch, dass der 50-Jährige eine Waffe besitzt. Landgericht und Oberlandesgericht in Nürnberg sahen jedoch keinen ausreichenden Tatverdacht gegen den Hauptkommissar und ließen die Anklagepunkte nicht zur Verhandlung zu. Der 52-Jährige betonte nun, er habe „keinerlei Hinweise gehabt, dass der (Reichsbürger) dermaßen überziehen wird“. Sonst hätte er es „selbstverständlich weitergegeben“. „Ich bin Galaxien von den Reichsbürgern entfernt“, sagte der Polizist.
P. hatte im Oktober 2016 auf Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos geschossen. Ein 32 Jahre alter Beamter wurde dabei getötet, zwei weitere verletzt. Der Hauptkommissar sagte, P. sei ihm als Vermögensberater empfohlen worden, und so sei er einmal bei einem Vortrag von ihm gewesen. Gechattet habe er mit dem 50-Jährigen nie. Der Beamte beklagte, er sei vorverurteilt worden. In den 20 Monaten, in denen er suspendiert sei, sei sein ganzes Leben zerstört worden. „Ich kämpfe weiter um meine Rehabilitation“, sagte er.
Der Hauptkommissar musste sich am Mittwoch wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten. Er hatte eine Pistole, die er privat besaß, samt Munition im Keller liegen und nicht – wie vorgeschrieben – sicher in einem Waffenschrank aufbewahrt. Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld vorläufig eingestellt. Der 52-Jährige muss allerdings eine Geldauflage von 1500 Euro bezahlen.