Es bleibt bei 17,50 Euro pro Monat
Jetzt ist das letzte Wort gesprochen: Der Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht der Karlsruher Richter verfassungsgemäß und gerecht. Eine Gruppe kann sich über Entlastung freuen
Karlsruhe Früher die „GEZ-Gebühr“, heute der Rundfunkbeitrag: Dass in Deutschland jeder seinen Teil zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender beitragen muss, passt nicht allen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch nimmt den Kritikern den Wind aus den Segeln. Eine Gruppe von Beitragszahlern hat sich aber zu Recht beschwert.
Was ist anders mit dem neuen Rundfunkbeitrag?
Seit 2013 wird pauschal für jede Wohnung kassiert – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio. Früher, als es noch die geräteabhängige Rundfunkgebühr gab, mussten Kontrolleure von Haus zu Haus. Jetzt gehen die Sender davon aus, dass sowieso in fast jeder Wohnung ein Fernseher steht. Immer mehr Menschen nutzen die Angebote zudem mobil übers Internet.
Wie funktioniert das Modell?
Pro Wohnung werden im Moment 17,50 Euro im Monat fällig. Auch Unternehmen müssen zahlen. Ob viel oder wenig, das hängt davon ab, wie viele Dienstwagen und Mitarbeiter sie an wie vielen Standorten haben. Denn auch im Auto oder in der Werkshalle läuft das Radio und auf so gut wie jedem Schreibtisch steht ein Computer. Für Hotelzimmer wird ebenfalls kassiert. Privatwagen kosten nichts.
Welche Bedeutung hat der Beitrag für die Öffentlich-Rechtlichen?
Für ARD, ZDF und Deutschlandradio ist er die Haupteinnahmequelle. 2017 kamen insgesamt 7,97 Milliarden Euro zusammen. Die Finanzierung über Beiträge oder Gebühren soll sicherstellen, dass die Sender nicht von politischen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig werden. Sonst könnten sie ihrem gesellschaftlichen Auftrag, mit einer breiten, ausgewogenen Berichterstattung an einer freien Meinungsbildung mitzuwirken, nicht mehr gerecht werden.
Was stört die Kritiker?
Ein Teil lehnt es aus Prinzip ab, für die öffentlich-rechtlichen Angebote zu zahlen. Andere finden, sie werden unverhältnismäßig stark zur Kasse gebeten: Denn wer allein lebt, zahlt unterm Strich mehr als jemand in einer WG, die alleinerziehende Mutter mehr als das Doppelverdiener-Paar. In Karlsruhe geklagt hat auch der Autoverleiher Sixt, der für seine fast 50000 Mietwagen und die vielen Standorte jedes Jahr einen siebenstelligen Betrag überweist.
Wie sehen die Verfassungsrichter die Sache?
Sie betonen die große Bedeutung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit sorgfältig recherchierten Informationen – erst recht in Zeiten von Twitter, algorithmen-gesteuerten Suchergebnissen im Internet und „Fake News“. Das Angebot der Sender mit fast 90 bundesweiten Programmen stehe jedem offen. Eine Extra-Belastung von 17,50 Euro im Monat sei dem angemessen. Auch Unternehmen werden laut Urteil zu Recht zur Kasse gebeten. So profitiere Sixt beispielsweise davon, dass seine Kunden den Verkehrsfunk hören könnten. Ein Auto ohne Radio lasse sich gar nicht oder nicht so teuer vermieten.
Und die kritisierten Ungerechtigkeiten?
Bewegen sich nach Auffassung der Richter noch im zulässigen Rahmen. Sie sagen zwar, dass auch ein Rundfunkbeitrag pro Kopf vorstellbar gewesen wäre. Die Erhebung je Wohnung sei aber auch eine Möglichkeit. Im ungünstigsten Fall muss ein Single die 17,50 Euro allein aufbringen. Das sei aber nicht zu viel angesichts der Leistung, die er bekomme.
Was bedeutet das Urteil für Menschen mit mehr als einer Wohnung?
Sie können sich auf Entlastung freuen. Wer für seine Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlt, kann ab sofort einen Antrag stellen und sich von Beiträgen für weitere Wohnungen befreien lassen. Geld, das seit 2013 kassiert wurde, gibt es aber nicht zurück. Nur Beitragszahler, bei denen noch ein Widerspruch gegen ihren Bescheid läuft, können sich rückwirkend befreien lassen.