Bauern: Von Mautpflicht befreit?
Bundesverkehrsminister öffnet pragmatischen Weg
Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind „landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h“von der Maut befreit. Dazu stellte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Ende Juni in einem Schreiben an den Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken klar, dass unter diesem Freistellungstatbestand sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen fallen. Das hatte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuvor anders gesehen.
Vor allem kommt der Bundesverkehrsminister der Forderung nach, für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die für eigene Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenrings bauartbedingt schneller als 40 km/h fahren, ebenfalls von der Maut auszunehmen. Bis zum 1. Januar 2019 gibt es dazu eine Kulanzregelung. Voraussichtlich greift erst dann die von DBV, Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) gemeinsam auf dem Weg gebrachte Initiative, das Bundesfernstraßenmautgesetz so zu ändern, dass die bisherigen und durch OVG-Urteile in Frage gestellten Ausnahmetatbestände wieder gelten. Es sei unverhältnismäßig, „jetzt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit Fahrzeuggeräten zur Mauterfassung auszurüsten, wenn diese Fahrzeuggeräte in sechs Monaten nicht mehr benötigt werden, weil keine Mautpflicht mehr besteht“, teilt Bundesverkehrsminister Scheuer mit.
Rasche Lösung gefordert
Der DBV-Präsident Joachim Rukwied zeigt sich beim Deutschen Bauerntag erleichtert über das Entgegenkommen des Bundesverkehrsministers: „Bauern und Lohnunternehmen benutzen die Straßen nur am Rande ihrer Tätigkeiten. Die Freistellung von der Maut ist nur folgerichtig und vom Gesetzgeber gewollt.“ Allerdings kritisiert Rukwied die aktuelle Auslegung des Bundesamtes für Güterverkehr, wonach die Mautfreiheit an die Kfz-Steuerfreiheit gebunden sein soll. Hierfür gebe es keinerlei gesetzliche Begründung. Rukwied fordert die rasche Einstellung dieser praxisfremden Auslegung.
Seit 1. Juli 2018 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Bislang besteht die Mautpflicht auf allen Bundesautobahnen und circa 2300 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen. Seit dem 1. Juli kamen 38 000 Kilometer Bundesstraßen dazu.