Wissenswertes
● Vertrag Die IHK rät Ferienjob bern, die Eckdaten einer Beschäf tigung zusammen mit dem Betrieb schriftlich festzulegen. Bei Jugend lichen müssen die Erziehungsberech tigten ihre Zustimmung zum Job geben.
● Gehalt Ferienjobber haben einen Anspruch auf leistungsgerechte Bezahlung. Jugendliche unter 18 Jah ren und ohne abgeschlossene Aus bildung haben jedoch keinen An spruch auf den Mindestlohn. Er steht erst Schülern ab 18 Jahren oder Menschen mit einer abgeschlosse nen Berufsausbildung zu.
● Arbeitszeit Wie lange ein Schüler arbeiten darf, hängt von seinem Alter ab. Kindern unter 13 ist das Ar beiten laut Jugendarbeitsschutzge setz verboten. Zwischen 13 und 15 Jahren sind zwischen 8 und 18 Uhr leichte Tätigkeiten bis zu zwei Stun den täglich erlaubt. Ab 15 Jahren sind acht Stunden täglich in Ordnung. Eingesetzt werden darf der Schüler dann zwischen 6 und 20 Uhr.
● Infoseiten Praktische Seiten für die Suche nach dem passenden Ferien oder Nebenjob sind http://jobboerse.arbeitsagentur.de http://jobs.augsburger allgemei ne.de oder www.gelegenheit jobs.de. Die Seite der tip Jugendin formation bietet unter www.sjr a.de weitere Informationen. (Quelle: IHK/tip) Promis und ihre Ferienjobs Während der Sommerserie stellen wir auf der lokalen Wirtschaftsseite be kannte Augsburger und ihre ersten Ferienjobs vor. Zum Auftakt nächste Woche berich tet Fujitsu Mana gerin Vera Schneevoigt, wel cher Job dazu führte, dass sie sich am Ende des Diensts so müde gefühlt hat wie nie zuvor in ihrem Leben.