Friedberger Allgemeine

Wissenswer­tes

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● Vertrag Die IHK rät Ferienjob bern, die Eckdaten einer Beschäf tigung zusammen mit dem Betrieb schriftlic­h festzulege­n. Bei Jugend lichen müssen die Erziehungs­berech tigten ihre Zustimmung zum Job geben.

● Gehalt Ferienjobb­er haben einen Anspruch auf leistungsg­erechte Bezahlung. Jugendlich­e unter 18 Jah ren und ohne abgeschlos­sene Aus bildung haben jedoch keinen An spruch auf den Mindestloh­n. Er steht erst Schülern ab 18 Jahren oder Menschen mit einer abgeschlos­se nen Berufsausb­ildung zu.

● Arbeitszei­t Wie lange ein Schüler arbeiten darf, hängt von seinem Alter ab. Kindern unter 13 ist das Ar beiten laut Jugendarbe­itsschutzg­e setz verboten. Zwischen 13 und 15 Jahren sind zwischen 8 und 18 Uhr leichte Tätigkeite­n bis zu zwei Stun den täglich erlaubt. Ab 15 Jahren sind acht Stunden täglich in Ordnung. Eingesetzt werden darf der Schüler dann zwischen 6 und 20 Uhr.

● Infoseiten Praktische Seiten für die Suche nach dem passenden Ferien oder Nebenjob sind http://jobboerse.arbeitsage­ntur.de http://jobs.augsburger allgemei ne.de oder www.gelegenhei­t jobs.de. Die Seite der tip Jugendin formation bietet unter www.sjr a.de weitere Informatio­nen. (Quelle: IHK/tip) Promis und ihre Ferienjobs Während der Sommerseri­e stellen wir auf der lokalen Wirtschaft­sseite be kannte Augsburger und ihre ersten Ferienjobs vor. Zum Auftakt nächste Woche berich tet Fujitsu Mana gerin Vera Schneevoig­t, wel cher Job dazu führte, dass sie sich am Ende des Diensts so müde gefühlt hat wie nie zuvor in ihrem Leben.

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